01 September 2002

25 April 2002

DGB zum 1. Mai: „Globalisierung gerecht gestalten“

Hauptkundgebung des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Tag der Arbeit findet in diesem Jahr in Leipzig statt. Neben dem DGB-Vorsitzenden Dieter Schulte wird Bundeskanzler Gerhard Schröder ab 10.00 Uhr vor dem Alten Rathaus sprechen.
Infos aus DGB-Pressemitteilung

01 Januar 2002

Umsatzsteuererhöhung auf 19 %

"Alles wird teurer"

Von/Bis Regelsatz Ermäßigter Steuersatz
1. Januar 1968 – 30. Juni 1968 10 % 5 %
1. Juli 1968 – 31. Dezember 1977 11 % 5,5 %
1. Januar 1978 – 30. Juni 1979 12 % 6 %
1. Juli 1979 – 30. Juni 1983 13 % 6,5 %
1. Juli 1983 – 31. Dezember 1992 14 % 7 %
1. Januar 1993 – 31. März 1998 15 % 7 %
1. April 1998 – 31. Dezember 2006 16 % 7 %
seit 1. Januar 2007 19 % 7 %

DER WORTBRUCH

Vor der Bundestagswahl kündigten die Christdemokraten eine Umsatzsteuererhöhung um 2 Prozentpunkte an.
Vor der Bundestagswahl schlossen die Sozialdemokraten jede Umsatzsteuererhöhung als "neoliberal" und "unsozial" kategorisch aus.
Als sich die Wahlkämpfer zur Großen Koalition zusammentaten, einigten sie sich zum Nachteil und Überraschung der Vertretenen auf eine Erhöhung um 3 Prozent.

Herzlichen Dank! >> Diskussionen.de

Fehlende Artikel

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31 Dezember 2001

Fehlende Artikel des Jahres 2001

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  • Hilfsweise >> wikipedia2001


  • Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2001.htm

    30 Dezember 2001

    Indien droht mit Krieg

    Indiens Ministerpräsident Atal Bihari Vajpayee kündigte grenzüberschreitende Militäraktionen gegen von Pakistan aus operierende Terroristen an ### die Bevölkerung solle sich auf einen Krieg vorbereiten

    Lima: Mindestens 120 Tote durch Feuerwerkskörper

    in einem Einkaufszentrum explodierten Feuerwerkskörper ### 2000 Feuerwehrleute waren im Einsatz, um den sich rasch ausbreitenden Brand in der Altstadt zu löschen ### mehr als 180 Personen wurden verletzt ### viele Menschen werden noch vermisst

    28 Dezember 2001

    Spielfilm "Herr der Ringe"

    Der Spielfilm "Herr der Ringe" hat in allen 15 Staaten, in denen er gerade ausgestrahlt wird, die Kinocharts gestürmt und damit "Harry Potter" verdrängt. Bislang hat der Fantasyfilm nach Angaben der Produzenten 105 Millionen Dollar eingespielt.
    >> http://www.dialoglexikon.de/herr_der_ringe.htm

    Neues Video von Osama Bin Laden

    wwj ### in einem möglicherweise 2 Wochen alten Video beschuldigt Bin Laden die USA eines Kreuzzuges gegen den Islam ### die USA hätten keine Beweise für die Verwicklung seiner Al Kaida vorgelegt

    25 Dezember 2001

    Osama Bin Laden tot?

    wwj ### der pakistanische "Observer" meldet unter Berufung auf einen Talibanführer, dass Bin Laden an den Folgen einer unheilbaren Lungenkrankheit und in Anwesenheit von 30 Leuten in der Zufriedenheit gestorben sei, "die muslimische Welt gegen die Ungläubigen eingestimmt" zu haben. Das Grab sei in Übereinstimmung mit Bin Ladens wahhabitischem Glauben eingeebnet worden.

    24 Dezember 2001

    Flugzeug-Attentat verhindert

    wwj ### auf einem Linienflug der "American Airline" von Paris nach Miami wurde ein 28-Jähriger von Passagieren überwältigt, als er versuchte, in seinen Schuhen geschmuggelten Sprengstoff zu zünden ### an Bord der Boeing 767 befanden sich 185 Passagieren und zwölf Besatzungsmitgliedern ### das Flugzeug wurde nach Boston umgeleitet und der Mann den Behörden übergeben ### seine Identität ist bislang nicht endgültig geklärt.

    22 November 2001

    BVerfG: NATO-Konzept 1999

    Antrag der PDS in Sachen NATO-Konzept zurückgewiesen - Urteil vom 22. November 2001

    Durch Urteil vom heutigen Tage hat der Zweite Senat desBundesverfassungsgerichts aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19. Juni 2001 den Antrag der PDS-Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren zurückgewiesen.
    Der Hintergrund des Verfahrens ist in der Pressemitteilung Nr. 58/2001vom 5. Juni 2001 dargestellt, die auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts veröffentlicht ist.

    Zur Begründung seines Urteils stellt das Bundesverfassungsgericht im Wesentlichen fest:

    Der zulässige Antrag ist unbegründet. Die Bundesregierung hat nicht gegen Art. 59 Abs. 2 Satz 1, 24 Abs. 2 GG verstoßen, indem sie dem neuen Strategischen Konzept der NATO von 1999 (im folgenden: Konzept 1999) zugestimmt hat, ohne zuvor die Zustimmung des Bundestages einzuholen.
    Das Konzept 1999 stellt keine Änderung des NATO-Vertrages dar (1.) .
    Für die Fortentwicklung des Vertrages unterhalb der Schwelle der Vertragsänderung ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich(2.).
    Durch die Zustimmung zum Konzept 1999 sind auch weder die Grenzen des Zustimmungsgesetzes zum NATO-Vertrag noch die Zweckbestimmung der NATO als Bündnis der Friedenswahrung überschritten (3.).

    1. Der Zweite Senat führt aus, dass ein Wille der Beteiligten, den NATO-Vertrag zu ändern, nicht zu erkennen ist. So ist schon das Fehlen einer Ratifikationsklausel als ein Indiz gegen den Vertragscharakter zuwerten. Zwar wollten alle Beteiligten die Zielsetzung der NATO insbesondere um die sogenannten Krisenreaktionseinsätze über Art. 5NATO-Vertrag hinaus erweitern. Auch aus diesem hochpolitischen Gegenstand kann jedoch nicht auf einen Vertrag geschlossen werden.
    Insbesondere der Wortlaut der Vereinbarung spricht gegen die Vertragsnatur, denn der Text des Konzepts 1999 besteht weitgehend aus Lagebeschreibungen und -einschätzungen sowie allgemein gehaltenen Absichtserklärungen. Auch eine konkludente Vertragsänderung liegt nicht vor.
    Fehlt es an Anhaltspunkten für einen subjektiven Vertragsänderungswillen bei den Beteiligten, muss ein deutlicher Widerspruch zu dem bereits bestehenden Vertrag vorliegen, um Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG auszulösen. Das ist hier nicht der Fall.
    Insbesondere die Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze ist noch eine Fortentwicklung des bestehenden Vertrages. Das Konzept 1999 lässt die kollektive Verteidigungsfunktion des Bündnisses unberührt und schreibt den in der Präambel niedergelegten Sicherheits- und Friedensauftrag in Hinblick auf eine tiefgreifend neue Sicherheitslage fort. Das grundlegende Ziel bleibt die Abwehr und Abschreckung von Aggressionen dritter Staaten. Zwar enthält das Konzept 1999 die im Ursprungsvertrag nicht implizierte Erweiterung auf Krisenreaktionseinsätze außerhalb des Bündnisgebiets. Hier ist das Konzept 1999 gegenüber dem NATO-Konzeptvon 1991 wesentlich verändert worden. Die im NATO-Konzept 1991 noch dominierenden Absichtserklärungen als Ausdruck des politischen Willens der Mitglieder zur Fortentwicklung des Vertrages weichen einer nunmehr konkretisierten Planung.

    Der Tatbestand der Krisenreaktionseinsätze verallgemeinert die seit 1994 entwickelten Verfahren innerhalb der Bündnispartner. Dennoch ist eine objektive Vertragsänderung nicht festzustellen, es handelt sich um eine Fortentwicklung und Konkretisierung der offen formulierten Bestimmungen des NATO-Vertrages:
    Der Nordatlantikrat erklärt ausdrücklich, Zweck und Wesen desBündnisses blieben unverändert. Zudem sind die gegenseitigen Pflichten bei den sogenannten Krisenreaktionseinsätzen geringer als im Verteidigungsfall; die Mitglieder koordinieren ihre Maßnahmen von Fall zu Fall nach Konsultationen; eine Pflicht zur kollektiven Reaktion besteht nicht und das Primat der Politik sowie das Procedere gelten unverändert.
    Insbesondere ist festgelegt, dass die Mitgliedstaaten dabei jeweils auf der Grundlage ihres Verfassungsrechts handeln, weshalb die Bundesregierung bei deutscher Beteiligung an Krisenreaktionseinsätzen die vorherige Zustimmung des Parlaments benötigt. Auch die Ausweitung des Sicherheitsbegriffs auf neue Bedrohungen für die Stabilität im euro-atlantischen Raum und globale Risiken wahrt den Abstand zu der Aufgabe der kollektiven Verteidigung

    2. Für eine derartige Fortentwicklung, die keine Vertragsveränderungdarstellt, ist eine Zustimmung des Bundestages nicht erforderlich.
    Art.59 Abs. 2 Satz 1 GG kann nicht erweiternd ausgelegt werden.
    Die Konkretisierung des Vertrages und seine Ausfüllung ist nach dem Grundgesetz Aufgabe der Regierung, die im Bereich der Außenpolitik einen weiten Spielraum hat. Zwar bleibt sie der parlamentarischen Kontrolle unterworfen und an das GG gebunden. Eine Zustimmungspflicht durch das Parlament bei nichtförmlicher Vertragsfortentwicklung würde jedoch nicht nur Rechtsunsicherheit hervorrufen, sondern auch die Handlungsfähigkeit der Regierung ungerechtfertigt beschneiden.
    Der Gefahr einer allmählichen Inhaltsveränderung des Vertrages durch derartige nichtförmliche Weiterentwicklungen ist das Parlament dennoch nicht schutzlos ausgeliefert.
    Nach dem Grundgesetz kontrolliert das Parlament die Regierung, diese muss nach Art. 43 Abs. 1 GG Rede und Antwort stehen.
    In Hinblick auf das Budgetrecht des Parlaments und den Parlamentsvorbehalt für Einsätze der Bundeswehr wird sie für die Fortentwicklung der NATO werben müssen.

    3. Das ursprüngliche Gesetz zum NATO-Vertrag ist durch die Zustimmungzum Konzept 1999 nicht überschritten; Art. 24 Abs. 2 GG ist nicht verletzt. Durch die Zustimmung zum NATO-Vertrag ist die Bundesregierung auch zu seiner Fortentwicklung ermächtigt worden. In Rechte des Bundestages greift die Bundesregierung erst ein, wenn sie sich außerhalb dieser ursprünglichen Ermächtigung bewegt. Das ist weder hinsichtlich des Einsatzes von Atomwaffen noch hinsichtlich der Regelungen über Krisenreaktionseinsätze der Fall.

    Der NATO-Vertrag strebt eine umfassende regionale Friedenssicherung in Europa und Nordamerika an. Ändert sich das Erscheinungsbild der Bedrohungen, lässt er Spielraum für eine Fortentwicklung, solange nicht grundlegend neue Einsätze vereinbart werden.

    Das Konzept 1999 hat die Bindung an die Ziele der NATO, aber auch an die durch die UN-Charta normierten Pflichten nicht aufgegeben, vielmehr ausdrücklich bekräftigt. Die vorgesehene Aufnahme neuer Mitglieder in Europa stellt eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit den Staaten Osteuropas zur Friedenssicherung seit 1994 dar. Die Zweckbestimmung der Friedenswahrung ist durch das Konzept 1999 nicht geändert worden.

    Zwar ist im GG nicht ausdrücklich definiert, was unter Friedenswahrung zu verstehen ist. Aus Art. 24 Abs.2 GG folgt aber, dass die kollektive Sicherheit eine entscheidende Voraussetzung dafür ist. Ebenso lässt sich Art. 24 Abs. 2 GG entnehmen, dass Deutschland nicht an einem Bündnis teilnehmen darf, welches nicht dem Frieden dient.
    Die Entwicklung eines bereits bestehenden Bündnissystems weg von der Friedenssicherung wäre von dem ursprünglichen Zustimmungsgesetz nicht mehr gedeckt. Das Konzept 1999 enthält aber keine Anhaltspunkte für eine derartige Entwicklung. Die Einsätze sollen nach wie vor ausschließlich in Übereinstimmung mit dem Völkerrecht erfolgen.
    Auf die Art. 42, 48, 53 der UN-Charta wird ausdrücklich weiter hingewiesen. Auch die Konkretisierung der Einsatzvoraussetzungen in und außerhalb des Bündnisgebietes lassen keine Friedensstörungsabsicht erkennen.

    Urteil vom 22. November 2001 - Az. 2 BvE 6/99 -Karlsruhe, den 22. November 2001

    16 September 2001

    ZMD zu Terroranschlägen in den USA 11.09.01

    Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) ist erschüttert und entsetzt über die Serie der heutigen Terroranschläge in den USA.
    Unser tiefstes Mitgefühl gilt den unschuldigen Opfern und Hinterbliebenen.
    Wer immer die Hintermänner dieser blutigen Tat sind, bei dem Islam können sie keine Rechtfertigung für ihre Tat finden.
    Wer sich des Terrorismus, der Gewalt und Ermordung unschuldiger Zivilisten als politisches Mittel bedient, kann sich nicht auf den Islam berufen.
    Wir beten für eine friedliche Welt, die frei ist von Gewalt und Terrorismus.

    Sonntag, 16.09.2001

    01 Januar 2001

    Fehlende Artikel

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    31 Dezember 2000

    Fehlende Artikel im Jahr 2000

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  • Hilfsweise >> wikipedia2000


  • Ersatzweise >> www.dialoglexikon.de/kurzmeldungen_2000.htm

    09 November 2000

    BERLIN: 9. November 2000 - und mehr als 200.000 kamen

    inidia-foto

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  • Diskussionen
  • 02 Mai 2000

    Engelen-Kefer für arbeitszeitpolitischen Aufbruch

    Für einen arbeitszeitpolitischen Aufbruch zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und zur Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen setzt sich die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer ein.
    Es müsse möglich sein, wenigstens einen Teil der 1,8 Milliarden Über-stunden in mehr Beschäftigung umzuwandeln, das Angebot an Teilzeitarbeitsplätzen zu erhöhen und älteren Arbeitnehmern das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu erleichtern, sagte Engelen Kefer am 1. Mai im nordrheinwestfälischen Lünen.

    Arbeitszeitverkürzung bilde auch eine wichtige Grundlage für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Arbeit und Einkommen. „Wir Frauen wollen nicht den Herd räumen und die Kinderer-ziehung aufgeben, sondern wir wollen beides mit unseren Partnern teilen. Wir brauchen einen gesetzlich verbrieften Rechtsanspruch auf Teil-zeit mit finanziellem Ausgleich – für Mütter und Väter mit Kindern“, sag-te die DGB-Vize.

    Sie warnte davor, Börsenspekulationen zum Ersatz für die Sozialversi-cherung durch Kapitaldeckung aufzubauschen. Auch wir wollen eine größere Beteiligung der Arbeitnehmer am volks- und betriebswirtschaftlichen Produktivkapital – aber als Ergänzung, und nicht als Ersatz unserer bewährten solidarischen Sozialversicherungssysteme. Gerade in einer globalisierten Welt, in der von den Arbeitnehmern stän-dige Veränderung im Beruf verlangt wird, ist die Stabilität durch die gesetzliche Sozialversicherung unverzichtbar.

    Quelle: DGB Presseerklärung

    09 Februar 2000

    Friedens-Memorandum 2000

    Presseerklärung zum Friedens-Memorandum 2000

    Kassel, den 09. Februar 2000

    Friedensbewegung legt Memorandum vor

    Eine "katastrophale Bilanz" der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik zieht die Friedensbe-wegung für das erste Jahr der rot-grünen Bundesregierung. Dies geht aus dem "Friedens-Me-morandum 2000" hervor, das der Bundesausschuss Friedensratschlag nun der Öffentlichkeit vorstellte.

    Der außenpolitische Teil der Koalitionsvereinbarung vom Oktober 1998, der mit dem Satz beginnt: "Deutsche Außenpolitik ist Friedenspolitik", sei durch die praktizierte Regierungspo-litik zunehmend zur Makulatur geworden. Mit der Beteiligung am NATO-Krieg gegen Jugo-slawien habe die Bundesregierung nicht nur gegen das Völkerrecht, das Grundgesetz und den 2-plus-4-Vertrag verstoßen, sondern auch die letzte außenpolitische Zurückhaltung Bonns/Berlins aufgegeben. Beunruhigend sei außerdem der weitere Ausbau der Bundeswehr im Sinne einer strukturellen Interventions- und Angriffsfähigkeit. Hierfür würden die Weichen durch die laufenden Beschaffungsprogramme gestellt. Die wenigen positiven Ansätze stammen meist nicht aus dem Außen-, und schon gar nicht dem Verteidigungsministerium, sondern aus anderen Ressorts. So sei beispielsweise die wieder aufgenommene institutionelle Förderung der Friedensforschung durch die Forschungsministerin Bulmahn oder die Ausbildung von Frie-densarbeiterinnen und -arbeitern im Rahmen eines "zivilen Friedensdienstes" durch Entwick-lungsministerin Wieczorek-Zeul zu begrüßen.

    Doch das "Friedens-Memorandum 2000" befasst sich nicht nur mit der Politik der Bundesre-gierung. In einem umfassenden Kapitel (Teil 1: Das Kriegsjahr 1999) wird auf die vielen Kriege, Bürgerkriege und bewaffneten Konflikte in der Welt hingewiesen, die im abgelaufenen Jahr neben dem Kosovo-Konflikt auch stattgefunden haben, in der Öffentlichkeit aber viel zu wenig beachtet wurden. Auch wenn der afrikanische Kontinent Hauptkriegsschauplatz blieb, darf nicht übersehen werden, dass sich Krieg und Gewalt immer mehr auch auf dem bevölke-rungsreichsten Kontinent, Asien, einnisten werden. Weitere Negativ-Entwicklungen der Welt-politik im vergangenen Jahr waren
    die zunehmende Aushöhlung des kodifizierten Völkerrechts und die Ausschaltung der Ver-einten Nationen als Akteur des weltpolitischen Geschehens,
    der empfindliche Rückschlag, den die atomaren Abrüstungsbemühungen durch die Nichtratifizierung des Atomteststoppvertrags durch den US-Senat erhalten haben,
    der neuerliche Anstieg der weltweiten Ausgaben für Rüstung und Militär sowie der neuerli-che Boom des internationalen Waffenhandels, woran die NATO-Staaten einen gehörigen Anteil haben.


    Hinter all diesen besorgniserregenden Tendenzen fallen die friedenspolitischen "Lichtblicke" mager aus: Genannt werden z.B. die Veränderungen in Algerien, der Friedensschluss in Sierra-Leone oder der "Trippelschritt zum Frieden", den die Konfliktparteien in Nordirland gemacht haben.

    Weitere Themen, mit denen sich das "Friedens-Memorandum 2000" befasst, sind:
    das neuen "Strategischen Konzepts" der NATO,
    die Rolle des Rechtsradikalismus in der Bundeswehr,
    die Krisenregion Kaukasus,
    die Rolle der Medien im Krieg (am Beispiel des Kosovo-Konflikts),
    zivile Alternativen zu Krieg und Gewalt.

    Es ist nach 1999 das zweite Mal, dass die Friedensbewegung ein "Memorandum" herausgibt. Enstanden ist es aus einem breiten Diskussionsprozess, der vor, während und nach dem "Friedensratschlag" (dem bundesweiten Informations- und Strategiekongress der Friedensbe-wegung, der seit 1994 jährlich in Kassel stattfindet) geführt wurde. Das Friedens-Memoran-dum 2000 wird von rund 160 friedensbewegten Menschen, Vertretern lokaler und regionaler Friedensinitiativen und -organisationen sowie von Friedenswissenschaftlerinnen und -wissen-schaftlern unterstützt. Es soll die sicherheits- und friedenspolitische Diskussion anregen und Informationen und Argumente für die Auseinandersetzung mit der herrschenden Außen- und Sicherheitspolitik bereitstellen. Wie im letzten Jahr (Friedens-Memorandum 1999) wird das Memorandum 2000 auch der im Auftrag des Verteidigungsministes arbeitenden Wehrstruktur-kommission zur Kenntnisnahme zugeleitet.

    Bundesausschuss Friedensratschlag

    01 Januar 2000

    Fehlende Artikel

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    projektbeschreibung

    Blog-Start 2005, alle älteren Leitpostings werden nachgetragen
    >> www.internet-journal.de

    1. Die http://www.onlinewoche.de/ dient als Anregung bzw. Modell für die Inidia-Mitwirkenden, auf welche Weise mittels einer Reihe eigener Blogs recht einfach "Mehr-Rubriken-Journale" entwickelt werden können.

    2. Die http://www.onlinewoche.de/ selbst wird nach und nach zu einem "Blogbaum" ausgebaut, der die http://www.diskussionen.de/ durch http://www.journale.de/ begleitet, denn Blogs haben "Journal-Charakter", sind "zeitungsmäßiger".

    Sobald die Blogs inhaltsreicher sind, bieten sie sich in ihrer Modulartigkeit hervorragend an, um Internet-Magazine mit ganz unterschiedlichen Schwerpunkten zusammenzusetzen.

    Der Blog http://www.final.de/ wird zu Archivzwecken beibehalten.


    Internet bietet die Chance zu weltweiter Kommunikation, für das mit http://peaceserver.blogspot.com/ ein Beispiel am Start ist.

    Weitere Infos unter www.dialoglexikon.de/blogger.htm , http://www.blog-abc.de/
    und www.dialoglexikon.de/wochenvorschau.htm

    Recherche per http://www.allessuche.de/ und http://www.romso.de/

    Grüße von Markus Sebastian Rabanus
    (inidia-Nick "Sven")

    http://www.initiative-dialog.de/
    http://www.user-verlag.de/