Posts mit dem Label Völkerrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen
Posts mit dem Label Völkerrecht werden angezeigt. Alle Posts anzeigen

01 Oktober 2008

Iran will im Falle einer Zwei-Staaten-Einigung Existenzrecht Israels akzeptieren

Teheran (Iran), 30.09.2008 – Der iranische Präsident Mahmud Ahmadinedschad hat in einem Interview, das er letzte Woche bei einem Besuch in New York gab, auf die Frage, ob sein Land mit Israel leben könnte, wenn die Regierung von Palästina einer Zwei-Staaten-Lösung zustimmt, geantwortet, dass der Iran in diesem Fall das Existenzrecht Israels akzeptieren wird. Das Interview wurde am 24. September 2008 von Juan Gonzalez für die „New York Daily News“ und Amy Goodman für die TV-Sendung „Democracy Now“ geführt.

Die Entscheidung, die Existenz Israels zu akzeptieren, resultiert vermutlich daraus, dass immer mehr Palästinenser sich für einen friedlichen Weg, den Konflikt zu lösen, einsetzen und eine Zwei-Staaten-Lösung akzeptieren würden. +wikinews+

Völkerrechtlicher KOMMENTAR

Ob ein Staat anzuerkennen ist, sollte nicht von der Willkür einzelner Staaten abhängig sein, auch wenn das die gängige Praxis ist, sondern davon, ob ein Staat in die UNO aufgenommen wurde.
Da Israel und Iran Mitglieder der Vereinten Nationen sind, sollte die gegenseitige Anerkennung selbstverständlich sein. Die Nichtanerkennung wäre demzufolge nichtig/irrelevant oder völkerrechtswidrig.

Wenn sich unsere Bundesregierung solcher Argumentation nicht anschließt, so weil sie in Bezug auf allerlei Abspaltungsstaaten ebenfalls eine Anerkennungs- bzw. Nichtanerkennungspolitik betreibt und ihre Entscheidungen nicht unter den Vorbehalt entsprechender Entscheidungen der Vereinten Nationen stellt.
Dass dies gängige Praxis ist, redet es nicht heraus, denn gängige Praxis kann nur dann als "Völkergewohnheitsrecht" Geltung beanspruchen, wenn es eine gute Praxis wäre. Die Konfliktträchtigkeit einer abseits der UNO stattfindenden Anerkennungspolitik ist indessen deutlich erhöht, kann folglich kein schützenswertes Gewohnheitsrecht sein.

Gleichwohl: Solange an solcher Praxis festgehalten wird, käme es darauf an, mit ihr möglichst diplomatisch umzugehen. Wenn also Israel daran gelegen ist, vom Iran anerkannt zu sein, so bietet sich nun die Gelegenheit, aus den besseren Sprüchen des iranischen Präsidenten eine vertragliche Regelung zu machen. Israel ist der Zweistaatenlösung ohnehin verpflichtet und bekennt sich dazu, so dass ein darauf bezogenes Abkommen mit Staaten wie dem Iran und Syrien der Entspannung dienen kann.

-markus rabanus- >> Diskussion

30 Juni 2008

"Appeasementpolitik" und Hitler-Stalin-Pakt

Von Diskutanten wurde behauptet, dass die Akteure der Appeasement-Politik und des Hitler-Stalin-Paktes durch die militärische Überlegenheit Hitlers gerechtfertigt seien. Hier mein Posting in Fortsetzung der Debatte:

Rechtfertigung und Motiv

Detlef N. schrieb am 29.06.2008 20:40 Uhr: "Da müßte man erklären, wenn man diese Politik kritisiert, was man an seiner Stelle getan hätte."

Stimmt, jedes Unwerturteil behauptet implizit gute Alternativen, sollte sie dann auch darlegen, aber wenn Du genauer hinschaust, dann äußerte ich keine Unwerturteile, sondern verurteilte die Unrechtmäßigkeit, Völkerrechtswidrigkeit der Politik Chamberlains und Stalins gegenüber Hitler, Abkommen/Verträge zulasten Dritter geschlossen zu haben, es als "Beschwichtigungspolitik" oder "Sicherheitspolitik" auszugeben.

Die Alternative zur Rechtswidrigkeit ergibt sich aus dem Recht selbst, ansonsten bliebe Politik der Willkür, den moralischen Qualitäten der politischen Akteure anheim gestellt.

Jedes halbwegs zivilisierte Rechtsverständnis bekennt, dass der bloße Vorteil, der vermeintliche oder tatsächliche Vorteil aus sich heraus längst kein "Rechtfertigungsgrund" ist, sondern ist lediglich "Motiv" oder "Folge" sein kann.

Rechtfertigung und Motiv muss man schön auseinanderhalten, ansonsten redet man der Verstrolchung von Politik das Wort.

"Strategische Vorteil der Westverschiebung" ist kein Rechtfertigungsgrund. Das wissen auch die Geschichtsschreiber und fügen darum hinzu, dass es die "Wiederherstellung früherer Grenzen" sei.

Völkerrechtsmäßig wäre indes gewesen, wenn Chamberlain aus Gründen der vermeintlichen Militärüberlegenheit Hitlers gesagt hätte: "Wir sind dagegen, aber hindern Euch nicht."

Völkerrechtsmäßig wäre indes gewesen, wenn Stalin aus Gründen der vermeintlichen Militärüberlegenheit Hitlers gesagt hätte: "Wir sind dagegen, aber hindern Euch nicht und sichern uns gegenseitig mit einem Nichtangriffsvertrag."

Das wäre legal und legitim gewesen, nicht aber die Abkommen mit Hitler zum bloß eigenen Vorteil und Nachteil Dritter.

Wie auch vor dem Irak-Krieg, als ich von der Schröder und Stoiber verlangte, dass den völkerrechtswidrig Krieg führenden USA und Großbritannien die militärischen Überflugrechte auf folgende Weise zu untersagen waren: "Wir verbieten es Euch, aber wir werden Euch nicht hindern."

Es ist vollkommen realpolitisch, dass nicht jeder politische Wille und nicht jedes Recht durchsetzbar ist. Aber es ist verbrecherische Realpolitik, wenn dass Unrecht aus Gründen seiner Nichtdurchsetzbarkeit legalisiert wird.

Die Schlachten des 2. Weltkriegs sind auf dem Schlachtfeld geschlagen. Einigen Strolchen passen die Ergebnisse nicht. Darum finden sich noch immer reichlich Abnehmber für revanschistische Literatur.

Literatur, die sich nicht als Fortsetzung der geschlagenen Schlachten versteht, sondern auf die völkerrechtlichen Schlussfolgerungen besteht, tut sich leider erheblich schwerer, weil sich die internationale Politik trotz Charta der Vereinten Nationen noch immer nicht grundlegend gewandelt hat.

"Chamberlain, Stalin konnten nicht anders", so behaupten welche, "Hitler konnte nicht anders", behaupten andere.
Das ist Untertanengeist oder herrschende Propaganda, und beides läuft auf Geschichtsverklärung hinaus, als sei die eigene Politik vom Gegenüber diktiert.
Stattdessen wird auf solche Weise nur die Verantwortung für eigenes Versagen auf das Gegenüber delegiert.

Mal anschaulich für die einfacheren Gemüter:

Wenn jemand zu Dir sagt, dass Du Dich an einem Mord beteiligen sollst, anderenfalls selbst ermordet wirst, so mag Dir die Not der Erpresstheit strafmildernd zugute gehalten werden, aber Dein Mitmorden wäre davon weder gerechtfertigt noch entschuldigt.

Wenn es Politiker gibt, die uns vormachen wollen, dass im Großen anderes als im Kleinen gelten dürfe, dann lassen sie es zwar nicht an Beispielen fehlen, aber an rechtlicher Begründung.


  • Diskussionen
  • 06 Februar 2008

    Zur Brandkatastrophe von Ludwigshafen

    Ein Miethaus in Ludwigshafen brannte, neun Menschen tot, 60 Menschen verletzt. Eine Tragödie, wie sie durch Brände heute glücklicherweise AUSNAHME ist.

    Ministerpräsident und SPD-Vorsitzender Kurt Beck trifft ein und erklärt, dass keinerlei Hinweise auf einen fremdenfeindlichen Anschlag auf das von türkischen Familien bewohnte Hausdass gebe.

    Als ich ihn hörte, dachte ich: Wie kommt er zu solcher Äußerung? Wenn er danach gefragt worden sein sollte, so hätte er ausschließlich sagen können: "Wir wissen noch nichts."

    Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft und Polizei selbstverständlich "in alle Richtungen". Das kann bei solchen schweren Geschehen auch überhaupt nicht anders sein. Und ist auch so.

    Und mich wundert an diesem Brandfall einiges - und zwar aus Erfahrung mit leider zahlreichen Bränden in eigenen Häusern:

    1. Gewöhnlich lässt sich zumindest bei nicht vollständig zerstörten Häusern sehr rasch und leicht feststellen, in welchem Gebäudeteil das Feuer ausbrach.

    Wo also brach es in dem Ludwighafener Haus aus? Das ist eine der Brandursachenklärung in aller Regel vorhergehende Klärung, wenn nicht von vornherein feststeht, dass es eine Brandstiftung war.

    2. Da das Haus nun nicht gerade in einem abgelegenen Gebirgsdorf liegt und die Bauweise keine sonderliche Löscharbeitsschwierigkeit erkennen lässt, wie es bspw. bei einem brennenden Hoch- oder Hinterhaus der Fall wäre, ist die Opferzahl ungewöhnlich hoch und wäre wiederum nur für Explosionsfälle (z.B. Gas) typisch, nicht aber bei normalen Bränden.

    Woran lag das? Späte Brandentdeckung? Wieviel Zeit verstrich zwischen Brandmeldung und Eintreffen der Feuerwehr? Welches Gerät kam in welchem Zeitpunkt zum Einsatz, wenn Kinder aus dem Fenster geworfen wurden, obwohl die Fenster und Balkone für Anleiterung gut erreichbar waren? - Also muss die Ludwigshafener Feuerwehr entweder üben oder erklären, wie es dazu kommen konnte.

    Und weil sich die Türkei über bundesdeutsche "Einmischung" in vermeintlich innere Angelegenheiten oft genug aufregt, kommt sie den bundesdeutschen Behörden Retour und fordert eigene Ermittler zur Prüfung eines etwaig ausländerfeindlichen Hintergrundes.

    Als Ohnhin-Wenig-Freund von nationalistischen Definitionen "eigener Angelegenheiten" bin ich unbedingt dafür, der Türkei solche Prüfungen umfänglich zu gestatten und zu unterstützen.
    Schon rechtlich geht das absolut in Ordnung, zumal wenn die Opfer die türkische Staatsbürgerschaft haben. Dann ist deren Interessenvertretung durch ihren Staat heutzutage völkerrechtlicher Standard.
    Aber auch politisch ist es wünschenswert, denn es kann nur gut sein, wenn Routine würde, dass sich Türkei und Deutschland künftig öfter in die Karten gucken. Und zwar als Normalität, wenn es eine Seite möchte und plausibel geltend machen kann. Das wäre "moderne Welt", wie sie sich innerhalb der EU längst bewährt.

    Glücklicherweise hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) dieses Mal zu deutsch-türkischen Angelegenheiten einen lichten Moment und stimmte dem türkischen Ersuchen zu. - Freut mich.

    -markus rabanus- >> Diskussion

    09 Oktober 2007

    Türkei greift im Nordirak ein?

    Vergangenen Montag beschloss die türkische Regierung militärische Aktionen in den Nordirak gegen die dortigen ca. 3000 PKK-Kämpfer.

    Sollte es an einer ausdrücklichen Zustimmung seitens der kurdischen Autonomie-Regierung und der iraktischen Regierung fehlen, so wäre solch ein Grenzübertritt völkerrechtswidrig.

    Gleichermaßen völkerrechtswidrig ist allerdings auch, wenn es die kurdische Autonomie-Regierung an Eindämmungsmaßnahmen gegen die PKK fehlen lassen sollte.

    Nun könnte man denken "Wo kein Kläger, da auch kein Richter", aber das wäre falsch, denn die gegenseitigen Rechtsverletzungen sind allemal gravierend genug, dass sich der Weltsicherheitsrat einschalten sollte und die Beteiligten zur unverzüglichen Einstellung der Kampfhandlungen aufzufordern hätte.

    Der Weltsicherheitsrat müsste darauf hinweisen, dass die Landesverteidigung der Türkei nicht über die türkischen Grenzen hinausgehen darf, wenn es dazu keine Erlaubnis des Nachbarlandes oder des Weltsicherheitsrates gibt.

    Der Weltsicherheitsrat müsste die kurdische Autonomieregierung auffordern, die PKK-Stellungen aufzulösen, ansosten bringt sich der Nordirak in eine Situation als Angreifer gegen die Türkei zu gelten, wogegen die Türkei die Erlaubnis zur grenzüberschreitenden Verteidigung bekommen könnte.

    Es hat den Anschein, dass die türkische Regierung sich mit der Zustimmung seitens der US-Regierung begnügt. Das reicht aber völkerrechtlich keinesfalls aus.

    -msr- >> Diskussion

    14 September 2007

    UNO stärkt Ureinwohnerrechte

    Gegen die Stimmen von USA, Kanada, Australien und Neuseeland, bei Enthaltung von elf weiteren Staaten (z.B. Russland) verabschiedeten die Vollversammlung der Vereinten Nationen nach ca. zwanzigjährigen Verhandlungen eine Charta, die bedeutsame Rechte der weltweit etwa 370 Mio. Ureinwohner gegenüber zugewanderten Mehrheitsgesellschaften stärkt. So wird den indigenen Völkern das Recht auf Selbstbestimmung, Diskriminierungsfreiheit, eigenes Land und Bodenschätze zugebilligt. Inwieweit diese völkerrechtliche Charta bindend für die von ihr betroffenen Staaten bindend ist, dürfte ein komplizierter Klärungsprozess werden.

    -msr-

    03 Juli 2006

    Tschads Ex-Präsident Hissène Habré muss sich vor Gericht verantworten

    +wikinews+ Banjul (Gambia), 03.07.2006 – Der Ex-Präsident des Tschad, Hissène Habré, muss sich in Senegal wegen schwerer Menschenrechtsvergehen vor Gericht verantworten. Diesen endgültigen Entscheid trafen die Staatschefs der Afrikanischen Union (AU) bei ihrem Gipfeltreffen in Gambias Hauptstadt Banjul.

    Der senegalesische Präsident Abdoulaye Wade gab den Beschluss bekannt. Ein Sprecher der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch begrüßte die Entscheidung. Mit dem Beschluss übernahmen die Staatschefs der AU die Verantwortung und stellten sich so gegen ein Gerichtsverfahren in Belgien, wo der Ex-Präsident Habré zuerst vor Gericht gestellt werden sollte. In Belgien gibt es ein Gesetz, das der nationalen Justiz die Strafverfolgung bei Vergehen gegen die Menschlichkeit wie Folter oder Völkermord ermöglicht, auch wenn die Taten außerhalb des Landes verübt wurden.

    Dem Ex-Präsidenten wird unter anderem vorgeworfen, er habe eventuell tausende seiner Gegner foltern und töten lassen. Hissène Habré wurde im vergangenen Jahr im Senegal verhaftet.