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06 Oktober 2012

Türkei auf Kriegskurs und Merkel mimt Unwissen

Erneut sei eine syrische Granate "50 Meter" auf türkischem Gebiet eingeschlagen und sei mit türkischen "Gegenangriffen beantwortet" worden, heißt es bei Tagesschau.de. Für Genaueres über die "Gegenangriffe" scheint man sich hierzulande wenig zu interessieren, obgleich es zwischen NATO-Bündnispartner ausreichend Info-Kanäle geben dürfte.

Stattdessen wird Merkel zitiert, die dem Weltsicherheitsrat Versagen unterstellt, weil Russland und China weitergehende Maßnahmen gegen Syrien blockiere, laut Tagesschau: "Wir stoßen hier wirklich auf Widerstände, die mir zum Teil kaum verständlich sind." Welchen Teil versteht sie denn nicht? Dann muss sie sich mal informieren oder notfalls den Westerwelle nach Moskau und Peking schicken. Und welchen Teil hat sie denn verstanden? Dann wäre dort anzusetzen und Gemeinsamkeit zu entwickeln, aber das will Merkel offenbar nicht, sondern bloß lästern und keinen einzigen tauglichen Vorschlag machen, mit dem die Widersprüche zwischen Russland, China und NATO vermindern oder Syrien auf den Weg der Besserung gebracht werden könnte.

Markus Rabanus >> Diskussionen

05 Oktober 2012

Syrien/Türkei: Massenmedien im Völkerrechtsirrtum

BILD.de, WELT.de und neben zahlreichen anderen Zeitungen bedauerlicherweise auch STERN.de behaupten, dass die türkische Regierung nach dem gestrigen Parlamentsbeschluss "freie Hand für Militäreinsätze im Nachbarland Syrien" habe. Diese Falschinformation beruht möglicherweise auf einer DPA-Meldung, aber solch eine Selbstmandatierung ist völkerrechtlich vollkommen abwegig. Auch die auf Antrag der Türkei in den gestrigen Abendstunden einberufene Sitzung des Weltsicherheitsrates erteilte keinerlei Freibrief, sondern forderte beide Seiten zur "Zurückhaltung" auf, ansonsten hätten sicherlich einige Atomwaffenmächte Veto eingelegt und doch hoffentlich auch Deutschland dagegen gestimmt. Markus Rabanus >> Diskussion

04 Oktober 2012

Syrien & Türkei brechen das Völkerrecht

Als Reaktion auf den syrischen Beschuss eines türkischen Dorfes verabschiedete das türkische Parlament gegen die Stimmen der Oppositionsparteien ein Gesetz, wonach die türkische Regierung zu einer militärischen Intervention berechtigt sei.
Der genaue Gesetzestext müsste recherchiert werden, aber sollte er ohne Vorbehalt der Zustimmung durch den Weltsicherheitsrat sein, wäre das Gesetz völkerrechtswidrig, denn militärische Selbstmandatierung über die eigenen hinaus ist unzulässig und zeugt von der nationalistischen Selbstüberschätzung, zu der Ministerpräsident Erdogan in Verkennung größerer Zusammenhänge immer mal wieder neigt.
Die kemalistische Partei CHP kritisierte das Gesetz entsprechend scharf und warf der Regierung vor, einen Weltkrieg zu riskieren.

Kriegsverbrechen
Aus syrischen und russischen Kreisen heißt es inzwischen, der syrische Beschuss sei ein "tragischer Unfall" gewesen. Bei diesem Angriff kamen in einem Dorf fünf Menschen um. Anschließend hatte die Türkei einen Racheangriff geflogen, bei dem 34 Menschen zu Tode gekommen seien. Vermutlich sämtlich unschuldig an dem vorherigen Beschuss, somit ein türkisches Kriegsverbrechen.
Die syrische Regierung entschuldigte sich derweil bei der türkischen Regierung, die eigenen Opfer des Gegenangriffs sind ihr so eigen dann offenbar auch nicht, dass die Entschuldigung mit einer Protestnote einher gegangen wäre.

Reaktionen 
Merkel "mahnt zur Besonnenheit". Westerwelle vermutlich ebenfalls. Richtiger wäre es mit Hinweis gewesen, worauf es sich zu besinnen gilt: Auf das Völkerrecht; und wenn die eigens zu dem Zwischenfall einberufene NATO-Sondersitzung der Türkei deutlich gemacht hätte, dass es den Weltsicherheitsrat einzuschalten gilt. Solch Rechtshinweis gab es offenbar nicht, sonst hätte Erdogan heute vermutlich auf die parlamentarische Vollmachteinholung verzichtet. Im Gegenteil verurteilte die NATO zwar den syrischen Angriff in gebotener Schärfe, aber die türkische Überreaktion mal wieder nicht. Die NATO begibt sich mit solcher Politik auf gefährliche Abwege.
Eine Reaktion des Generalsekretärs der Vereinten Nationen steht aus.

Markus Rabanus >> Diskussion

03 September 2012

Türkische Regierung auf atomaren Abwegen

Der jährliche Anstieg des Energieverbrauchs um 8 Prozent (TAZ-Bericht) kennzeichnet einerseits das wirtschaftliche Wachstum der Türkei, verführt offenbar jedoch auch die Machthabenden zu atomwirtschaftlichen Experimenten, die in der Bevölkerung auf nur wenig Widerstand stoßen. Geplant ist die Errichtung von 23 Atommeilern bis zum Jahr 2023. Und das in einer Weltregion, die nahezu monatlich von kleineren und jährlich von größeren Erdbeben heimgesucht wird, einem Land mit genügend Platz und Potential für Windkraftanlagen und Solarkraftwerke, aber ökologische Energie ist der nationalistischen Regierung in Ankara offenbar nicht männlich und prestigeträchtig genug.

Markus Rabanus >> Diskussion

25 Juni 2012

Zum Abschuss des türkischen Kampfjets

Nachdem die Türkei einräumte, den syrischen Luftraum mit einem Kampfjet verletzt zu haben und Syrien den Abschuss der Maschine bedauerte, macht die türkische Regierung den Zwischenfall für die morgige NATO-Tagung zum Thema. Die Türkei wirft Syrien vor, das Kampfflugzeug habe sich auf einem Testflug befunden, versehentlich den syrischen Luftraum verletzt, sei erkennbar unbewaffnet gewesen und von türkischer Seite zum Abdrehen aufgefordert worden, dennoch von Syrien ohne Warnung in internationalem Luftraum angegriffen worden, was sich durch den Wrackfund in internationalen Gewässern 13 Seemeilen vor der syrischen Küste bestätige. Exakte Koordinaten wurden bislang nicht genannt.
Jeder dieser Vorwürfe scheint untersuchungsfähig und untersuchungswürdig, so dass diese Untersuchung zunächst stattfinden müsste, bevor eine abschließende Beurteilung möglich ist.

Trotzdem lässt sich schon immer allgemein dazu sagen, dass es in angespannten Zeiten besonders darauf ankommen muss, militärische Aktivitäten auf Abstand zu halten, um versehentliche Provokationen und Missverständnisse zu vermeiden, denn je geringer die Vorwarnzeiten, desto schwerer können sich kleinste Fehler auswirken und militärische Eigendynamik entfalten. - Dieses Risiko ist allgemein bekannt, so auch der Türkei, Syrien und der NATO. Nur werden noch immer keine ernsthaften Konsequenzen daraus gezogen, wie es beispielsweise mit Verabredung von militärischen Flugverbotszonen an Grenzen mühelos möglich wäre.

Markus Rabanus >> Friedensforum

20 Oktober 2011

PKK-Angriff auf türkische Grenzbastion: 26 Tote

Bei einem PKK-Angriff auf die türkische Armee kamen in der Nacht zum Mittwoch 26 türkische Soldaten und Polizisten ums Leben. Ankara reagierte mit Luftangriffen auf mutmaßliche PKK-Stellungen im Nordirak.
Die "Erklärungen" beider Seiten zu diesem barbarischen Szenario sind nicht zitierwürdig.

Markus Rabanus >> Kurdenkonflikt

19 Mai 2011

Türkei will Internetzensur verschärfen

Die türkische Regierung will die Registrierung von Domains unter den Vorbehalt einer gesetzlichen Sperrliste und Genehmigung stellen. Zudem sind staatliche Internetfilter geplant, die nach Themen rubrizieren und dem "Schutz von Jugend und Familie" dienen sollen. Internetnutzern sei dann nur noch Passwort authentifiziertes Surfen möglich.
Am vergangenen Sonntag kam es in zahlreichen Städten zu Demonstrationen gegen diese Pläne. EU und OSZE kritisieren das Gesetzesvorhaben ebenfalls. >> Diskussionen

22 April 2011

Vorstellung des Friedensgutachtens am 18. Mai 2010 in Berlin

Friedensforscher fordern: Bürgerkriegsstaaten reformieren. Aus Kriegsparteien politische Konkurrenten machen.

Presseerklärung von www.friedensgutachten.de

Als Friedensforscher beschäftigen wir uns tagtäglich mit Aufständen, Kriegen, Gewalt. Wir analysieren Opferzahlen und Waffentypen und formulieren Risikoszenarien. Ein krisensicherer Job, sagt der Blick in die globale Konfliktrealität. Doch hinter den abstrakten Zahlen verbergen sich reale Menschen, reales Leid. Dies in Erinnerung zu rufen und daraus politische Schlussfolgerungen zu ziehen, darauf zielt Friedensforschung.
Wie die gegenwärtige Afghanistan-Debatte zeigt, braucht die deutsche Politik und Öffentlichkeit die kritische Auseinandersetzung über die Rolle Deutschlands in bewaffneten Konflikten; wir wollen mit dem jährlich erscheinenden Friedensgutachten dazu beitragen, indem wir Wege aus dem Krieg aufzeigen. Wir stellen es nicht nur hier vor der Bundespressekonferenz, sondern auch bei Bundestagsabgeordneten und in den einschlägigen Ministerien vor. Außerdem diskutieren wir es bundesweit in Podiumsdiskussionen, etwa heute Abend im französischen Dom hier in Berlin, sowie Anfang Juni in Brüssel.
Das Friedensgutachten erscheint seit 1987; es wird gemeinsam von den fünf führenden deutschen Friedensforschungsinstituten herausgegeben. Unsere deutschen und internationalen Autorinnen und Autoren gehören zu den besten ihres Faches; ihnen gilt unser Dank ebenso wie der Deutschen Stiftung Friedensforschung, die das Friedensgutachten auch dieses Jahr wieder gefördert hat.
Das Friedensgutachten 2010 überprüft die neue Afghanistanstrategie und formuliert Handlungsoptionen mit dem vorrangigen Ziel, die Sicherheit der Menschen in Afghanistan zu verbessern. Unser Schwerpunkt ist in diesem Jahr die Frage, wie sich Aufständische weltweit in die konstruktive Lösung innerstaatlicher Konflikte einbeziehen lassen. Wir analysieren zudem den Nuklearstreit mit Iran, schlagen Schritte in eine atomwaffenfreie Welt vor und untersuchen die Folgen der Weltwirtschaftskrise für Rüstungsbudgets, arme und schwache Staaten.
Die Bilanz nach fast neun Jahren Afghanistankrieg ist katastrophal. Die bisherige Afghanistanpolitik ist gescheitert. Ob und wie die Aufständischen mit der neuen Strategie militärisch zurückzudrängen sind und ein legitimer und funktionsfähiger Staat zu erreichen ist, lässt sich nicht vorhersagen. Zu fragil ist der afghanische Staat, zu korrupt seine Regierung, zu fragmentiert seine Gesellschaft. Zu widersprüchlich sind auch die Interessen von Afghanistans Nachbarn. Nur eins scheint sicher: Sofern es überhaupt noch gelingt, das Land zu stabilisieren, werden traditionelle afghanische Machtstrukturen stärker berücksichtigt und Abstriche bei Demokratie- und Menschenrechtsstandards gemacht werden müssen. Das vorrangige friedenspolitische Ziel muss es sein, die Sicherheit der Menschen in Afghanistan nachhaltig zu verbessern, auch wenn dies bedeutet, dass Afghanistan weniger „westlich“ ist als gedacht.
Wir fordern, dass sich Friedenspolitik entschieden mehr als bisher mit innergesellschaftlichen Kriegen befasst. Zwar ist die Zahl zwischenstaatlicher Kriege zurückgegangen, nicht aber die der Bürgerkriege, Aufstände und anderer Spielarten innerstaatlicher Gewalteskalation. Sie dauern oft Jahre, fordern einen hohen Blutzoll und zerstören die gesellschaftlichen Fundamente ohnehin schwacher Staaten. Das Friedensgutachten 2010 präsentiert kreative Strategien, mit denen sich Gewaltakteure in politische Kontrahenten, Konkurrenten, gar Kooperationspartner verwandeln lassen. Dazu gehören materielle Anreize und Sicherheitsgarantien für die, die man politisch reintegrieren will, institutionelle Arrangements, Machtbeteiligung, vor allem aber staatliche Reformen, um den Regierenden mehr politische Legitimität zu verschaffen. Dieser Weg ist der mühsamste, aber er verspricht den nachhaltigsten Erfolg. Keine Konfliktpartei darf dabei von vornherein ausgeschlossen werden; wer nichtstaatliche Gewaltakteure pauschal als Terroristen denunziert, unterstützt nicht selten staatliche Gewalttäter und schließt potenzielle Partner für Friedensverhandlungen aus.
Zudem greifen wir im Friedensgutachten 2010 einmal mehr die Vision einer atomwaffenfreien Welt auf. Sie gewinnt in dem Maß prominente Fürsprecher, in dem das Risiko wächst, dass Terroristen an Atomwaffen oder Spaltmaterial für den Bombenbau gelangen könnten. Trotz erster Erfolge ist der Weg zu Global Zero noch weit. Die NATO-Staaten müssen ihre Atomwaffen nach und nach abrüsten und ihre Sicherheits- und Militärdoktrinen entsprechend umstellen. Wir plädieren dafür, endlich alle taktischen US-Atomwaffen aus Deutschland abzuziehen. Die Bundesregierung sollte im Rahmen des Nichtverbreitungsvertrags für den Verzicht auf den Ersteinsatz von Atomwaffen eintreten und auf einen europäischen Aktionsplan Global Zero drängen. So kann Europa zu einem Motor für eine atomwaffenfreie Welt werden.
Im Nuklearstreit mit Iran halten wir die weitere Verschärfung der Sanktionen für wenig aussichtsreich. Die Staatengemeinschaft sollte stattdessen die Leistungen würdigen, die Iran bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms aus Afghanistan und bei der Bekämpfung des Drogenhandels erbringt. Zudem sollte Washington die diplomatischen Beziehungen mit Teheran wieder aufnehmen und unmissverständlich signalisieren, dass die USA keinen Waffengang gegen iranische Nuklearanlagen oder einen gewaltsamen Regimewechsel beabsichtigen. Das heißt nicht, die Augen vor der Unterstützung der libanesischen Hisbollah zu verschließen oder die martialischen Drohungen des iranischen Präsidenten gegen Israel zu ignorieren. Aber es würde die Kritik daran glaubwürdiger machen.
Schließlich warnen wir davor, den Folgen der Weltwirtschaftskrise mit verstärktem Rüstungsexport zu begegnen, auch wenn dies unseren eigenen Industrien hilft, die Krise abzufedern. Wir fordern einen verbindlichen Waffenhandelsvertrag, mit dem sich völkerrechtliche Standards zur Beurteilung von Kauf-, Verkaufs- und Transitgeschäften festschreiben lassen.
Für Länder der Dritten Welt und fragile Staaten kann die Weltwirtschaftskrise katastrophale Auswirkungen haben. Die Situation der Ärmsten der Armen hat sich bereits signifikant weiter verschlechtert. Nüchterne Sicherheitskalküle verbieten es, die besonders schwachen Mitglieder der Staatenwelt mit den Folgen der Krise sich selbst zu überlassen. Wir empfehlen, den Folgen der Krise mit einer Kombination aus wirtschaftlicher Unterstützung, sozialer Abfederung der Krisenfolgen und Stärkung lokaler Regierungsfähigkeit zu begegnen. Angesichts der durchlässigen heutigen Grenzen sind Gewaltpotenziale auch in geostrategisch nachrangigen Staaten ernst zu nehmen. Wir plädieren deshalb für den Aufbau robuster staatlicher Institutionen – was passiert, wenn das versäumt wird, ist dieser Tage in Afghanistan zu beobachten.

31 Januar 2009

Erdogans Auftritt in Davos

Der türkische Ministerpräsident Recep Tayyip Erdogan drückte mit dem Spruch, dass sich Israel mit dem Töten gut auskenne, die Verärgerung über die israelische Politik aus, ist aber falsch, wie auch Erdogan weiß, weil einseitige Schuldzuweisung, als sei sie nicht allgemein und gegen jeden zu wenden, der politische Konflikte mit Waffengewalt austrägt, z.B. im Kurdenkonflikt oder im Hamas-Krieg gegen Israel.
Es ist schade, dass Erdogan entgleiste, denn damit verspielt er viel von der Vermittlerrolle der Türkei im Nahostkonflikt. Sicherlich lag es auch an der Diskussionsleitung, wenn der israelische Staatspräsidenten Peres Gelegenheit zur Rechtfertigung des Gazakrieges hatte, aber ich sah die Veranstaltung nicht, kann also letztlich nur werten, wie sinnhaft der Spruch Erdogans war, für den er sich anschließend in Istanbul feiern ließ. Der "Eklat von Davos" sorgte für Schlagzeilen, aber so wichtig ist er nun auch wieder nicht, denn viel schlimmer ist, wie die Hamas und die israelische Regierung übereinander reden - und die Gewalt rechtfertigen.
-markus rabanus- >> Diskussion

31 Juli 2008

Türk. Regierungspartei ist "verfassungsgemäß"

(Presseerkläung) Zum Urteil des türkischen Verfassungsgerichtes, die Regierungspartei AKP nicht zu verbieten, erklärt der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Walter Kolbow:

"Türkisches Verfassungsgerichtsurteil stärkt Europa-Orientierung der Türkei"

Die SPD begrüßt, dass sich im höchsten türkischen Gericht letztendlich doch die Vernunft durchgesetzt hat, auch wenn die Entscheidung nur denkbar knapp ausgefallen ist. Ein Verbot der AKP hätte die Türkei zweifellos in eine tiefe Krise gestürzt und ihren Weg nach Europa empfindlich gebremst. Auch die wichtigen Vermittlungsbemühungen der Türkei zwischen Israel und Syrien wären damit in Gefahr geraten.

Ein Verbot der AKP wäre zwar formaljuristisch zulässig gewesen, die rechtliche Basis dafür aber wäre mehr als fragwürdig. Mit europäischen Rechtsnormen, die die Türkei in ihrem EU-Beitrittsprozess schrittweise übernehmen muss, haben die bisherigen türkischen Parteienverbotsregularien nichts zu tun. Es wird nun höchste Zeit, diese absurden Regeln in einem weiteren Reformschritt abzuschaffen.

Wie überall auf der Welt muss auch in der Türkei eine religiöse Orientierung politischer Parteien erlaubt sein. Bisher war nicht zu sehen, dass die AKP damit eine demokratiefeindliche radikal-islamistische Gottesstaatsideologie anstrebt. Die Regierung Gül/Erdogan hat längst durch praktische Politik bewiesen, dass ihr die Westorientierung und Modernisierung der Türkei mehr am Herzen liegt als manchen selbst ernannten reaktionären Hütern eines erstarrten Kemalismus.

Die SPD gratuliert der türkischen Staatsspitze zu diesem Urteil und ermutigt die Führung der AKP, ihren europa-orientierten Weg durch weitere mutige Reformen weiterzugehen. Dies bedeutet eine Modernisierung der Verfassung ebenso wie eine grundlegende Verbesserung der Menschenrechtssituation und des Verhältnisses zur kurdischen Bevölkerungsgruppe. Das Urteil macht aber auch klar, dass die Regierung allen Bestrebungen entgegentreten muss, die versuchen, die islamische Orientierung dazu zu missbrauchen, laizistische Grundsätze aufzuweichen und gesellschaftliche Freiheiten, insbesondere der Frauen, einzuschränken.

11 Juli 2008

Türkei: PKK entführt drei deutsche Touristen

Provinz Ağrı (Türkei), 11.07.2008 – Drei deutsche Bergtouristen sind am Mittwochabend, den 9. Juli 2008 im Ararat-Gebirge von PKK-Kämpfern entführt worden. Die anderen Mitglieder der insgesamt 13-köpfigen Bergsteigergruppe wurden von der Polizei in Sicherheit gebracht. Unterdessen ist mit einer großangelegten Suche durch die türkische Grenzpolizei begonnen worden. Nach Informationen, die der Sender Phoenix lieferte, hängt die Entführung mutmaßlich mit der Schließung einer Produktionsfirma in Wuppertal zusammen, die dem dänischen Fernsehsender Roj TV zuarbeitete. Alle drei Bergsteiger stammen aus Bayern (Straubing). +wikinews+

02 Juli 2008

Staatskrise in der Türkei spitzt sich zu

Istanbul (Türkei), 02.07.2008 – Das Verbotsverfahren gegen die Regierungspartei des amtierenden türkischen Ministerpräsidenten Recep Tayyip Erdoğan, Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), droht die Türkei in eine schwere Verfassungskrise zu stürzen. Gestern hielt der Staatsanwalt Abdurrahman Yalçınkaya vor dem türkischen Verfassungsgerichtshof sein Schlussplädoyer, in dem er den Verbotsantrag gegen die AKP erneut bekräftigte. Neben dem Parteiverbot für die AKP fordert der Staatsanwalt auch ein Verbot von politischen Aktivitäten für 71 hochrangige Parteivertreter, darunter den Ministerpräsidenten Erdoğan sowie den Präsidenten Gül. Der Hauptvorwurf gegen die AKP besteht in der Aussage, die Partei betreibe eine schleichende Islamisierung des Landes und verstoße damit gegen den Verfassungsgrundsatz der Trennung von Staat und Religion (Laizismus). Wörtlich sagte der Staatsanwalt: „Die AKP will die Schari'a-Rechtsordnung einführen, dies stellt eine offene und unmittelbare Bedrohung dar.“

Die AKP hatte bei den letzten Parlamentswahlen im letzten Jahr mit 47 Prozent knapp die Hälfte der Wählerstimmen erhalten. Die Partei organisiert zurzeit ihre Anhänger und ruft sie zu Großdemonstrationen gegen die Versuche auf, die AKP zu verbieten. Mit befreundeten Organisationen schloss sich die AKP zu einer politischen Plattform zusammen, die ihre Anhänger „gegen die Putschgefahr“ mobilisiert. Ob diese Gefahr real ist, ist Gegenstand einer heftigen politischen Kontroverse in der Türkei.

Während der Staatsanwalt vor dem Gericht sein 90-minütiges Plädoyer hielt, ging die Polizei in Ankara mit einer Großrazzia gegen Regierungsgegner vor. Dabei wurden 24 Menschen verhaftet, darunter ein leitender Journalist einer oppositionellen Zeitung. Außerdem wurden zwei Ex-Generäle festgenommen, denen Putschvorbereitungen gegen die amtierende Regierung vorgeworfen werden. Die Generäle gehören einer oppositionellen Bewegung an, die Proteste gegen die Regierung organisiert hatten.

Am 3. Juli wird eine Verteidigungsrede des stellvertretenden AKP-Vorsitzenden Cemil Çiçek erwartet. Mit einem Urteil wird gegen Ende August gerechnet. Für den Fall eines gerichtlichen Verbots der AKP, für das nach Ansicht politischer Beobachter einiges spricht, hat der amtierende Ministerpräsident bereits Pläne zur Erhaltung seiner politischen Macht geschmiedet. Medienberichten zufolge plant Erdoğan dann die zügige Neugründung einer neuen Partei, die die Mitglieder der dann möglicherweise verbotenen AKP aufnehmen soll. Erdoğan könnte bei Wahlen auch als unabhängiger Kandidat antreten. Der Kampf um die politische Macht in der Türkei zwischen Verfechtern der Trennung von Staat und Religion, den sogenannten Kemalisten, und den AKP-Anhängern ginge dann in eine neue Runde.

Wie die türkische Zeitung „Milliyet“ am Montag berichtete, sind mehr als die Hälfte der türkischen Bevölkerung (53,3 Prozent) gegen ein AKP-Verbot.

Die gegenwärtige Verfassungskrise bildet den juristischen Rahmen eines Kampfes, der um politische Macht und Einfluss entbrannt ist, bei dem es aber auch um die kulturell-politische Grundorientierung der künftigen gesellschaftlichen Entwicklung der Türkei geht. In der türkischen Gesellschaft stehen sich entgegengesetzte Lebensentwürfe gegenüber. Auf der einen Seite stehen die an einem westlichen Lebensstil orientierten städtischen Bevölkerungsschichten und auf der anderen Seite steht die an religiös-konservativen Werten festhaltende ländliche Bevölkerung. +wikinews+

14 Juni 2008

Militärischer Missbrauch des Weltraums: Spionagesatellit

wikinews: Ariane transportiert Satelliten für britisches Militär und türkisches Unternehmen ins All

Kourou (Frankreich), 14.06.2008 – Die europäische Trägerrakete Ariane (Typ 5ECA) hat zwei Satelliten ins All transportiert. Dabei handelt es sich um die Satelliten „Skynet 5C“ für das britische Militär und „Turksat 3A“ für ein türkisches Telekommunikationsunternehmen.

Der 4.700 Kilogramm schwere Militärsatellit wurde 27 Minuten nach dem Start im Weltall ausgesetzt. Er hat eine voraussichtliche Lebensdauer von 15 Jahren, wurde von der Firma „Astrium“ gebaut und soll eine sichere Kommunikation britischer Militäreinheiten und Regierungsstellen gewährleisten. Die Schwestersatelliten „Skynet 5A“ und „Skynet 5B“ wurden bereits im Jahr 2007 gestartet.

Der Erbauer des 3.110 Kilogramm schweren „Turksat 3A“, der 32 Minuten nach dem Start ausgesetzt wurde, ist die Firma „Thales Alenia Space“. Übertragen werden sollen in den nächsten 20 Jahren Fernsehprogramme und Kommunikationsdienstleistungen.

Der Start erfolgte am 13. Juni um 00:05 Uhr MESZ vom Weltraumbahnhof Kourou. Es ist der dritte von insgesamt sieben geplanten Raketenstarts 2008 unter Regie von Arianespace. Ab dem Jahr 2009 soll die Startfrequenz weiter erhöht werden. Gleichzeitig ist es der 25. geglückte Raketenstart dieses Typs in Folge. +wikinews+

  • Weltraum
  • 11 Juni 2008

    Türkei: Verfassungsstreit um Kopftuchverbot

    Ankara (Türkei), 11.06.2008 – Der Streit um das Kopftuchverbot in der Türkei verschärft sich weiter. Ministerpräsident Tayyip Erdoğan griff gestern auf einer Parteiveranstaltung das oberste Gericht der Türkei wegen der Aufhebung eines Parlamentsbeschlusses zur Wiederzulassung von Kopftüchern an türkischen Universitäten offen an. Nach Ansicht des Ministerpräsidenten haben die Verfassungsrichter ihre Kompetenzen überschritten und in die Gesetzgebungsvollmacht des Parlaments in unzulässiger Weise eingegriffen.

    Das Verfassungsgericht hatte am Donnerstag vergangener Woche (5. Juni) entschieden, dass an den öffentlichen Hochschulen des Landes weiterhin das Kopftuchverbot seine Geltung behält. Damit hatte sich das Gericht gegen einen entsprechenden Parlamentsbeschluss gestellt, mit dem die Partei des Ministerpräsidenten (AKP) muslimischen Frauen den Zugang zu den Hochschulen auch mit Kopftuch gestatten wollte.

    Erdoğan forderte von den Richtern auch eine ausführliche Begründung ihres Urteils. Das Verfassungsgericht hatte in seiner Begründung des Urteils zur Bestätigung des Kopftuchverbots entgegen dem Parlamentsbeschluss lediglich auf einige Verfassungsparagrafen hingewiesen, ohne diese im Einzelnen zu interpretieren und auch ohne darzulegen, inwiefern der Gesetzestext mit dem beanstandeten Parlamentsbeschluss in Widerspruch steht. Dabei wurde auch auf den wichtigen Paragrafen Zwei der Verfassung hingewiesen, der die Trennung von Staat und Religion zum Verfassungsgrundsatz erhebt.

    In der türkischen Bevölkerung gibt es eine klare Mehrheit für eine Aufhebung des strikten Kopftuchverbots für Studentinnen an Universitäten. Laut einer Umfrage sprachen sich 70 Prozent der Türken gegen das Verbot aus. Der Popularität von Erdoğans AKP tat der aktuelle Streit keinen Abbruch. Im Gegenteil: Umfragen sehen die AKP inzwischen bei über 50 Prozent der Stimmen bei einer möglichen Parlamentswahl.

    Der Kopftuchstreit ist dabei der sinnfällige Ausdruck einer grundlegenden Spaltung der türkischen Gesellschaft in die sogenannten Kemalisten, die eine strikte Trennung von Staat und Religion in der Tradition des türkischen Staatsgründers Kemal Atatürk zum Maßstab ihres politischen Handelns gemacht haben und denen auch die Richter des Verfassungsgerichts anhängen, einerseits und der religiös-islamisch geprägten politischen Strömung, die im Wesentlichen die Partei des Ministerpräsidenten, die Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP), stützt, andererseits.

    Eine weitere Zuspitzung des Streits, der die Türkei in eine tiefe innenpolitische Krise stürzen könnte, steht noch bevor. In wenigen Wochen will das Verfassungsgericht der Türkei über einen Verbotsantrag gegen die Regierungspartei AKP entscheiden. Die Entscheidung in der Kopftuchfrage werten politische Beobachter als wichtiges Indiz dafür, wie sich das Gericht in der Verbotsfrage entscheiden wird. Kritiker werfen der Regierungspartei AKP vor, eine schleichende Islamisierung der Türkei zu betreiben. +wikinews+

    05 Juni 2008

    Türkisches Verfassungsgericht annulliert Kopftuch-Gesetz

    (wwj) Das türkische Verfassungsgericht hat das "Kopftuch-Gesetz" vom Februar als Verstoß gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Religion verworfen. Nun gilt an türkischen Universitäten erneut das Kopftuch-Verbot.

    10 Mai 2008

    Türkische Armee tötet 19 kurdische Rebellen

    ANKARA, 10. Mai (RIA Novosti). Die türkische Armee hat am Freitag nach eigenen Angaben 19 kurdische Rebellen getötet. Bei dem Einsatz in der südöstlichen Provinz Hakkari kamen auch sechs türkische Soldaten ums Leben.

    Wie der türkische Generalstab am Samstag mitteilte, hatten Kämpfer der separatistischen Arbeitspartei von Kurdistan (PKK) am Freitagabend einen Militärposten in Hakkari angegriffen, wonach die türkische Armee eine massive Offensive startete.

    Der seit 1984 andauernde bewaffnete Unabhängigkeitskampf der Kurden in der Türkei hat bereits rund 40 000 Menschen das Leben gekostet. Die Regierung in Ankara lehnt Verhandlungen mit den Separatisten ab und will der PKK mit Waffengewalt das Handwerk legen.

    30 April 2008

    Türkei entschärft nationalistische Strafnorm

    Ankara (Türkei), 30.04.2008 – Das türkische Parlament beschloss heute nach einer acht Stunden dauernden Debatte mit 250 zu 65 Stimmen eine Revision des berüchtigten Paragrafen 301 des türkischen Strafgesetzbuches, der die „Beleidigung des Türkentums“ unter Strafe stellte.

    Die Europäische Union hatte die Rechtsprechung in der Türkei, die sich auf diesen Paragrafen stützte, immer wieder kritisiert, weil er wiederholt dazu genutzt worden war, kritische Meinungsäußerungen unter Strafe zu stellen. Zuletzt war die türkische Rechtsanwältin Eren Keskin unter Berufung auf den Paragrafen 301 wegen Kritik am türkischen Militär zu sechs Monaten Haft verurteilt worden (Wikinews berichtete).

    Der heutige Beschluss schaffte den Paragrafen jedoch nicht einfach ab, sondern veränderte ihn so, dass er weniger Schaden anrichten kann. Nun heißt der entsprechende Straftatbestand nicht mehr „Beleidigung des Türkentums“, sondern „Beleidigung der türkischen Nation“. Außerdem wurde die vorgesehene Höchststrafe von drei auf zwei Jahre verringert, wodurch es möglich ist, die Strafe bei erstmalig im Sinne dieses Paragrafen straffällig Gewordenen zur Bewährung auszusetzen. Künftig muss auch der türkische Justizminister zustimmen, ob eine entsprechende Anklage erhoben werden kann. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen solcher Verstöße soll so erschwert werden.

    Schriftsteller und Bürgerrechtler kritisierten die halbherzige Reform des Paragrafen. Sie befürchten, auch in Zukunft in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten zu werden, zumal auch andere Bestimmungen des Strafgesetzbuches die Verfolgung Andersdenkender zulassen.

    06 April 2008

    30 Jahre in Deutschland, abgeschoben ins Nichts

    Man sollte Gartenzeitschriften lesen, wenn man sich nicht ärgern möchte, denn der Tagesspiegel berichtet, dass die siebenfache Mutter Khadra O. nach fast 30 Jahren Berlin-Aufenthalt in den Morgenstunden am vergangenen Mittwoch ankündigungslos von der Polizei abgeholt und in ein Flugzeug nach Istanbul gesetzt wurde.
    Dort sitze die 51-Jährige nun auf dem Flughafen, von ihren Kindern getrennt, 30 Euro in der Tasche und könne kein Türkisch, sei eigentlich staatenlos und nur deshalb dorthin verfrachtet, weil die Behörden davon ausgehen, dass die Türkei ihre Heimat sei. - Der Tagesspiegel meint: "Die Rechtslage scheint jedoch leider eindeutig."

    Das sehe ich z.B. für Fälle der Staatenlosigkeit anders. -msr-

    20 März 2008

    Erneut Haft wegen "Beleidigung des Türkentums"

    Istanbul (Türkei), wikinews 20.03.2008 – Die türkische Rechtsanwältin Eren Keskin wurde am Donnerstag von einem türkischen Gericht wegen Beleidigung des Türkentums (Paragraf 301 des Strafgesetzbuches der Türkei) zu sechs Monaten Haft verurteilt. Ihr war vorgeworfen worden, im Juni 2006 in einem Interview mit der deutschen Tageszeitung „Tagesspiegel“ das türkische Militär wegen seines starken Einflusses auf die Politik kritisiert zu haben. Sie hatte gesagt, in der Türkei werde die Politik von der Armee bestimmt. Die Juristin, die sich auch im türkischen Menschenrechtsverein IHD engagiert, wurde nach nur fünfzehnminütiger Verhandlung verurteilt. Wie Prozessbeobachter berichteten, hatte sie vor Gericht ihre Äußerungen noch einmal verteidigt – diese seien als politische Kritik gemeint gewesen und nicht in beleidigender Absicht vorgebracht worden. Der Prozess war wegen einer Anklage des türkischen Generalstabs zustande gekommen.

    1997 hatte Keskin ein Rechtshilfeprojekt, vor allem für kurdische Frauen, die von Sicherheitskräften missbraucht worden waren, gegründet. Danach war ihr vorübergehend ein Berufsverbot auferlegt worden, und sie hatte mehrfach Morddrohungen erhalten.

    In dem Fortschrittsbericht der EU-Kommission vom Herbst 2006, der Grundlage für die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei ist, war der Türkei mitgeteilt worden, man erwarte, dass der Paragraf 301 des türkischen Strafgesetzbuches geändert werde. Schon anlässlich des Fortschrittsberichts 2005 hatte EU-Erweiterungskommissar Olli Rehn gesagt: „Das Strafrecht muss so geändert werden, dass die Meinungsfreiheit nicht von den persönlichen Ansichten von Bezirksrichtern abhängt. Sie muss auf der Grundlage der Menschenrechtskonvention garantiert werden.“

    Im Februar 2007 hatten Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag, deutschen Landesparlamenten, dem Europa-Parlament sowie Parlamenten von Nachbarländern, deren Eltern aus der Türkei stammten, einen Aufruf an die Türkei unterzeichnet, in dem diese zur Abschaffung des Paragrafen 301 aufgefordert wurde. Darin heißt es: „Durch die gesetzlich legitimierte Einschränkung der Meinungsfreiheit nährt der Paragraph den Nationalismus und ist gleichzeitig Sinnbild für zunehmenden Rassismus und Diskriminierungen in der Türkei.“