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18 Juni 2006

Zeugen Jehovas im Bundesland Berlin gleichberechtigt

Berlin (Deutschland), 18.06.2006 – Die Zeugen Jehovas (ZJ) sind ab sofort im Bundesland Berlin gleichberechtigt. Dies beschloss am 15.06.2006 das Berliner Oberverwaltungsgericht. Berlin ist das erste Bundesland mit dieser Regelung.

Demnach haben die Zeugen Jehovas die gleichen Rechte wie die deutschen Großkirchen. Sie gelten als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Vorteil für die ZJ: Sie bekommen durch die Anerkennung als Religion Steuervorteile und dürfen an Schulen die Kinder in Religion unterrichten.

Dies ist das vorläufige Ende eines seit mehr als zehn Jahren andauernden Rechtsstreits: Der Fall ging bereits bis vor das Bundesverfassungsgericht. Anschließend wurde das Verfahren vom Bundesverwaltungsgericht wieder an Berlin zurückverwiesen. Nach Auffassung der Verfassungsrichter in Karlsruhe besteht durch die Religionsgemeinschaft keine reale Gefahr für die Demokratie. +wikinews+

  • Diskussionen
  • 27 Juli 2005

    Todesfall nach verweigerter Bluttransfusion

    Landau an der Isar (Deutschland), 27.07.2005 – In Landau ist eine 33-jährige Frau bei der Geburt ihres Kindes verstorben. Sie ist verblutet, weil sie aufgrund einer schriftlich niedergelegten Patientenverfügung eine Bluttransfusion verwehrt hatte. Die Frau gehörte den Zeugen Jehovas an, die aufgrund ihres religiösen Verständnisses bestimmte medizinische Behandlungen ablehnt.

    Aus medizinischer Sicht wäre der Tod der Frau vermeidbar gewesen. Zwei oder drei Blutkonserven hätten ausgereicht um das Leben der Frau zu retten. Die Ärzte und Krankenschwestern waren jedoch verpflichtet, den Willen der Frau zu respektieren. Sie mussten tatenlos das Sterben der Frau mit ansehen. Die emotionale Belastung für das Krankenhauspersonal war hoch und wird psychologische Nachsorge nötig machen.

    Auf dem Totenschein wurde eine nichtnatürliche Todesursache angegeben. Dies bedeutet automatisch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens durch die zuständige Staatsanwaltschaft Landshut. Die Frau wurde inzwischen obduziert. Erste Ergebnisse deuten darauf hin, dass kein Fremdverschulden vorliegt. Der amtshabende Oberstaatsanwalt Alfons Obermeier hat dem Krankenhauspersonal trotz aller widrigen Umstände vorbildliches Verhalten attestiert. +wikinews+

    20 März 2005

    Gedenktag 1995: Sekte verübt Giftgas-Anschlag auf Tokioer U-Bahn

    Am 20. März 1995 wurden von fünf Ōmu-Shinrikyō-Mitgliedern zur morgendlichen Hauptverkehrszeit in fünf im Bahnhof Kasumigaseki zusammentreffenden Pendlerzügen von drei Tokioter U-Bahn-Linien in Zeitungspapier eingewickelte Kunststoffbeutel deponiert, die das Nervengift Sarin enthielten. Unmittelbar vor dem Aussteigen bohrten die Täter mit Regenschirmen Löcher in die Beutel, um das flüssige Sarin freizusetzen. Die Attentäter entkamen zunächst mittels an ihren Aussteigestationen bereitgestellten Fluchtautos samt Fahrer. Die austretenden Dämpfe verbreiteten sich in den betroffenen U-Bahnen und circa 15 U-Bahn-Stationen.

    Durch den Anschlag starben insgesamt 12 Menschen (neun sofort, einer später am selben Tag, zwei weitere nach einigen Wochen), es gab etwa 1.000 Verletzte, 37 davon schwer (5.000 meldeten sich in Krankenhäusern). +wikipedia+

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