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15 August 2017

Billigflieger "Air Berlin" stellt Insolvenzantrag auf Steuerzahlerkosten

Offenkundig ist die heutige Insolvenzanmeldung mit der Bundesregierung abgestimmt, denn anders kaum zu erklären, dass dem maroden Luftunternehmen zeitgleich eine Bundesbürgschaft i.H.v. 150 Mio.€ zwecks Fortsetzung des Flugbetriebs "bis Ende Oktober" zugebilligt wurde.

Da dieser Kredit mit Sicherheit platzen wird, zahlt also jetzt der Steuerzahler die Billigtickets der Urlauber.
Dass Urlaubsrisiken bzw. Luxusrisiken vergesellschaftet werden anstatt vom Urlauber zu tragen und zu versichern, macht offenbar kaum jemandem Bedenken.

Überdies erscheint zweifelhaft, ob solche Hilfsmaßnahme mit dem EU-Wettbewerbsrecht vereinbar ist.

21 Juli 2017

Bayerns "Gefährder-Gesetz"

@Bundesregierung, was soll eigentlich werden mit dem neuen bayrischen "Gefährder-Gesetz", wonach unbefristet eingesperrt werden kann, ohne dass irgendwo strafgesetzlich geregelt wäre, was ein "Gefährder" überhaupt ist?

Mit diesem Gesetz macht uns Seehofer den Erdogan - und juristisch betrachtet sogar schlimmer, weil der "Gefährder"-Vorwurf nebulöser ist als es ein "Terrorismus"-Vorwurf sein kann.

Das kann/darf keinen Bestand haben. Die Bundesregierung müsste ein Streitverfahren gegen das Bundesland Freistaat Bayern anstrengen.

13 Juli 2016

Zur aktuellen Anti-Hate-Kampagne der Innenministerien

@Politik, sei prinzipiell & zugleich pragmatisch:

Es ist schade, dass es keinen Bußgeld-Katalog gibt, der unserer Gesellschaft aus negativen Energien wie Hass & Volksverhetzung etwas die Kassen für Soziales füllt.

Bei Propagandadelikten müssten wir unseren teuren Justizapparat erst dann in Bewegung setzen, wenn Weigerung der Bußgeld-Zahlung oder Wiederholungstat.

Und den Jugendstrafprozess müssen wir ebenfalls reformieren, denn wenn die Erziehungspflichtigen unbehelligt bleiben, dann fehlt es dem jugendlichen Straftäter am Beziehungsgeflecht zu unserer Gesellschaft und lässt ihn eher in Feindschaft verkommen.

Mir geht es nicht um Sippenhaft, denn Eltern können überfordert sein, aber das gilt es zu prüfen.

Und die Öffentlichkeit im Jugendstrafprozess muss reformiert werden, damit der gesollte Pädagogikeffekt überhaupt greifen kann. So wäre bspw. zu überlegen, ob das Zuschauen nur Personen gestattet werden darf, die in gleichen Delikten ohne Vorstrafen sind.

Und in Gerichtsterminen säßen dann nicht nur die geifernden Kumpane der Straffälligen, die es den Zeugen schwer machen und oft auch den Staatsanwälten und Richtern, wodurch uns der teure Rechtsstaat in den Augen von Kriminellen unnötig zur Lachnummer gerät.

Jeder verdient Zweite Chance, sogar 80. Chance, aber der Rechtsstaat muss dafür sorgen, dass er ernst genommen wird.