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22 Juli 2020

Frankfurt-Randale - und nu'?

FAZ: "Das Gewaltmonopol hat der Staat" 

Sensationeller FAZ-Titel ;-)

Stehen für den bildungsfernen FAZ-Leser über das Erfordernis des staatlichen Gewaltmonopols noch weitere Neuigkeiten im Artikel - oder geht es bloß um kollektive Selbstvergewisserung meinesgleichen Ruhebedürftigen?

So sehr ich für strikte Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und Pandemieeindämmung bin, so erstaunt mich eher, wie begrenzt die Ausschreitungen sind, denn mit etwas "Wissen vor acht" sollte jedem bewusst sein, dass die Hormone der Vernunft Streiche spielen - und zu Konflikten führen, wenn blockiert statt kanalisiert.

Dafür braucht es Strategien - in Brennpunkten zwar für das polizeiliche Vorgehen, aber berücksichtigend, dass der mit Wohnraum, Freizeitangebot und Berufsperspektive schlechter versorgte Teil der Jugend mehr Neigung hat, sich auf der Straße zu vergnügen und Frust auszutoben. 

Jegliche Stammbaum-Debatte führt auf rassistische Abwege und trägt zur Hass- und Gewalteskalation bei.

21 April 2012

Niki Stein und die Inflation der Verrechtlichung

„Tatort“-Regisseur Niki Stein - durchgeknallt - beklagt in der FAZ mit allerlei Unterstellungen gegen die Piratenpartei, dass die Urheberrechte auf dem Rückzug seien, erzählt von seinem nikisteinigen Werdegang als Urheber seit den frühesten Siebzigern, aber verschweigt oder vergisst im Eifer seiner Spiegelfechterei, wie schön damals nahezu jeder seiner Klassenkameraden die Radio-Musiksendungen auf Cassetten mitschnitt, auf Schulpartys "verbreitete" - und trotz all dieser "Musikpiraten" die Musiker und Produzenten dennoch zu Megastars wurden inkl. Megavermögen im Nebeneffekt.
Niki Stein wäre damals der einzige "Nicht-Pirat" oder ein "Passiv-Pirat", wenn er denn eingeladen wurde und nicht den Netzstecker zog.
Probiert werden soll mal die Gegenthese zu seinem Jammerpamphlet >> Nie zovor waren die Urheberrechte so einträglich wie heute. - Und das zieht sich durch alle Lebensbereiche bis hin zum Leben an sich, wenn es um die Patentierung von Genen und Lebewesen geht, demnächst um die Methoden der Trinkwassergewinnung und gegen die Elektromobilität.
Und was die Piraten zum Urheberrecht meinen, lässt sich dort nachlesen. Niki Steins Antipiraten-Kolumne ist Urheberschaft in Wahnlitanei, der FAZ das Zeilengeld wert. Ist doch schön so. Oder zu wenig? Dann müsste er besser verhandeln. Aber vielleicht wäre es ihm lieber, wenn für solche Besprechung hier auch noch etwas zu bekommen wäre. Dabei kann solchen Leuten nichts Besseres passieren als möglichst breite Erwähnung zu finden.

Sein nächstes Filmprojekt "Erwin Rommel". @Niki Stein, seien Sie unbesorgt, denn da werden Sie so wenig kopiert wie mit den Frankfurter Tatorten, ganz gleich, wer Ihnen dafür Preise anträgt.

Liebe Grüße von Markus Rabanus (nahm in Jugendtagen mehr als 200 Cassetten mit Musik auf, z.B. "Money" von Pink Floyd, siehe YOUTUBE:-)

01 Dezember 2011

Osloer Gutachter: "Breivik unzurechnungsfähig"

Geht es nach den Ansichten von zwei gerichtlich bestellten Psychiatern, so kommt Anders Breivik nicht in Haft, sondern in eine psychiatrische Einrichtung, denn der 32-jährige Massenmörder sei unzurechnungsfähig bzw. eigentlich schuldunfähig.
Darauf hatte bereits die Verteidigung plädieren wollen >> 20.Juli 2011
Durch die Gutachten wird dieses Thema jetzt brisanter, so dass es mehr Überlegung für die Grundsätzlichkeiten bedarf, auch wenn es primär Sache derer ist, die dafür Zeit, Stelle und Gehälter haben.

Die Osloer Staatsanwaltschaft fasst die Begründung derart zusammen, dass Breivik in seinem eigenen wahnhaften Universum lebe, von dem seine Gedanken und Handlungen beherrscht seien und er deshalb glaube, über Leben und Tod anderer entscheiden zu dürfen. - Mit solcher Begründung wäre praktisch jeder extremistischer Terrorismus straffrei, keine Straftat, sobald der Terrorist keine Reue zeigt und beharrlich die subjektive Richtigkeit seines Handelns behauptet. Und die Gesellschaft wäre verpflichtet, solche Behauptung zu glauben?

Erfahrungen unseres AntifaProjekts

Breivik müsste ein Sonderfall sein, zumindest aus Perspektive unserer Erfahrungen mit Rechtsextremisten, denn wann immer wir Rechtsextremisten gründlicher klärten, stellte sich heraus, dass ihnen ihr "Weltbild" nicht annähernd wichtig ist, sondern allenfalls die Wirkungen: die mitunter ekstatische Berauschung an der Rücksichtslosigkeit, mit der das eigentlich empfundene Unvermögen kompensiert werden soll. Die Willkür als Ausdruck von Macht, der Tabubruch als Ausdruck von Gegenmacht usw., die öffentliche Empörung und das allgemeine Entsetzen als Bedeutungsgewinn.

Das angebliche "Weltbild" von Rechtsextremisten ist kein Geglaubtes, sondern eher eine Art Strategie- und Rollenspiel, eben nur nicht per Identifikation mit den Helden des Groschenromans oder mit dem Bonuserlebnis von Computerspielen, sondern mit dem Kick des Realen. Die "eigenen Regeln" von Rechtsextremisten sind ihnen allenfalls oberflächlich Glaubensbekenntnis, in der Hauptsache bloß Werkzeug und Wirkung - vergleichbar dem Schnappmesser, "praktisch" für Rücken und Bäuche, nicht den eigenen. Gemeinschädliches Kräftemessen als Spiel.

Die Ursachen für solch Verhalten findet sich in allen uns bekannten Fällen in Persönlichkeitsverletzungen, wie sie zumeist familiär, aber auch in Bildungseinrichtungen und Beruf erlitten und/oder verschlimmert werden, vielfältiger Art und über das Opferspektrum späterer Rechtsextremisten hinaus verbreitet sind, so dass sich darauf kein Rechtsextremist rausreden kann, wenn überhaupt dazu bereit, denn Rechtsextremisten sind zumeist am Eingeständnis persönlicher Probleme wenig interessiert, weil sie sich dadurch der politischen Spinnerei, Lügerei und Verbrecherei als ungerechtfertigt überführen würden.

Was erkundete die psychiatrische Diagnostik bei Breivik genau? Und wie erfahren sind die Gutachter überhaupt mit Rechtsextremisten, wenn sie ihm paranoide Schizophrenie bescheinigen?
Breivik ein "wahnhaftes Universum" zuzuerkennen, schenkt jedenfalls seinen behaupteten Motiven Glauben. Motive, die er auf hunderten Seiten dargelegt vollends ins Raster rechtsextremistisch typischer und bewusster Alibi-Veranstaltung fallen, um die eigenen Verletzungen, Unzulänglichkeiten zu kaschieren und an daran Schuldlosen und der Gesellschaft zu rächen.
Rache wäre an deutschem Recht gemessen ein niedriger Beweggrund und darin typischerweise auch mit pathologischen Zügen, aber das Wesen der Schuld bleibt das Wissen, durch welches Verhalten Gesetze übertreten werden.
Woraus schließen die Gutachter, dass es Breivik an solchem Wissen gefehlt habe bzw. nicht in der Lage sei, das Unrecht seiner Tat zu erkennen und nicht bloß zu leugnen?

Breivik behauptet, schuldfähig zu sein, behauptet, die Diagnose kränke ihn usw., aber wahrscheinlicher ist, dass er die Gutachter gründlich verladen hat und sich das Ergebnis als weiteren Erfolg ausweist, denn wie es im Songtext einer rechtsextremistischen Band heißt: "Sie nennen uns Verbrecher, Kriminelle, Psychopathen. Doch montags ist die Zeitung voll mit unseren Heldentaten." - Sind nun Band und Publikum schuldunfähig, "paranoid" und "schizophren"?

Der Biedermann und die Brandstifter. - Die Ignoranz bzw. Untätigkeit ist Verschulden und spielt diese im Brandfall damit herunter, dass der Brandstifter eine Überraschung und ein Kranker sei.

11 März 2009

Amoklauf von Winnenden: 16 Tote. Und die Ursachen.

Der 17-jährige Tim K. kam mit schwarzer Militärkleidung in den Klassenraum. Zunächst hielt man es für einen Scherz, dann schoss er acht Schülerinnen, drei Lehrerinnen und einen Schüler tot. Das Morden ging auf der Flucht weiter, bis er selbst zu Tode kam. Krisen-Hotline für die Hinterbliebenen.
Er sei unauffällig und freundlich gewesen, Tatwaffe und Munition aus dem Elternhaus, und wieder herrscht Ratlosigkeit, werden Nachahmungstaten befürchtet, denn gestern wurde über einen Amoklauf in Alabama mit 10 Toten berichtet. Experten werden befragt: der Jugendliche, der sich zurückgezogen habe, der die Gesellschaft für sein Versagen verantwortlich macht, der sich von Rächer-Figuren faszinieren lässt und seinen Frust in gewaltsimulierenden Computerspielen eben doch nicht abbaut, sondern in Gewaltförmigkeit übt, ...

Die oft vermutete "Perspektivlosigkeit" scheidet endlich mal aus, denn Papa ist Unternehmer und der Täter wieder ein Spross aus ansehnlichem Eigenheim, oder war Papa vielleicht doch zu unzufrieden mit dem Realschulabschluss? Bleibt zu klären, aber was kommt heraus?

Amokläufer stets männlich mit stets legalem Waffenbesitz

Es gibt auch für Amokläufe kein einheitliches Täterprofil, doch immerhin sind sie allesamt männlich, und es gibt einheitliche Tatvoraussetzungen, denn wieder einmal kamen "legale Waffen" zum Einsatz und passt zum "zurückhaltenden" Wesen, während die kriminelle Waffenbeschaffung eher zu sogenannten Schulstörern passt, zu unfriedlichen "Schulhof-Tyrannen", die zwar zu Mördern werden können, aber weniger zu allgemeinen Abschlächtern.
Also kommt man nicht umhin, die Auflagen für privaten Waffenbesitz zu verschärfen, z.B. "Wenn Kinder im Haus sind, dann ..." - Und es müsste in den Schulen die erhöhte Gewalt von Männern thematisiert werden.

Amokläufer und das Motiv der sexuellen Frustration

Und noch etwas fällt in diesem Fall stärker auf, wenn es nicht nur Zufall war, dass so viele Frauen erschossen wurden. Was findet sich auf seinem Computer und lässt Rückschlüsse auf seine Phantasien nebst Frustrationen zu? Ein sexuell frustrierter Jugendlicher? Das Thema der sexuellen Frustration ist noch immer unliebsam, obwohl die Medien, die Mode und die Werbung den sechsten Sinn so sehr und schräg in Anspruch nehmen.

"Sex sells", aber nicht jeder kann es sich leisten oder bekommt es geschenkt. Auch das muss in den Schulen thematisiert werden, so sehr sich insbesondere verklemmte Eltern damit schwer tun bzw. aufklärenden Lehrern Schwierigkeiten bereiten. Jugendliche müssen lernen, mit sexuellen Frustrationen klarzukommen, denn für die glückliche Liebe gibt es nun mal keine Garantie, obwohl sie die sicherste Garantie gegen Amokläufe wäre.

-msr- >> Diskussion

22 Juni 2008

Deutschland: Sicherungsverwahrung für Jugendliche möglich

Berlin (Deutschland), 22.06.2008 – Am Freitag, den 20. Juni wurde eine Änderung des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) durchgeführt. Besonders gefährliche Jugendliche müssen demnach bald mit der Anordnung der Sicherungsverwahrung rechnen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch noch höher als bei der Sicherungsverwahrung für Erwachsene.

Ende 2007 saßen etwa 400 Männer und keine Frauen in Sicherungsverwahrung. Bundesinnenministerin Zypries rechnet nun mit einer „nicht zweistelligen Zahl“ von Jugendlichen, gegen die diese ebenfalls angeordnet werden wird. Voraussetzung dazu ist sowohl die Verhängung einer Jugendstrafe von mehr als sieben Jahren für ein Delikt, bei dem schwere körperliche oder seelische Schäden beim Opfer zurückbleiben, als auch eine gutachterlich bescheinigte erhebliche Wiederholungsgefahr. Erst am Ende eines Strafvollzugs ist über die Verhängung zu entscheiden, die dann jährlich überprüft werden muss. Bei der verurteilten Tat muss es sich um eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit oder das Leben gehandelt haben.

Die derzeitige Höchststrafe gegen Jugendliche liegt bei zehn Jahren. +wikinews+

25 März 2008

Tödlicher Anschlag auf Kraftfahrer

Oldenburg (Oldb) (Deutschland), wikinews 25.03.2008 – Nach einem Fest am Ostersonntag im niedersächsischen Oldenburg (Oldb.) haben bislang unbekannte Täter einen sechs Kilogramm schweren Holzklotz zwischen dem Autobahnkreuz Nord und der Abfahrt Ohmstede der Bundesautobahn A29 von einer Autobahnbrücke geworfen. Der Klotz durchschlug die Windschutzscheibe eines PKWs und traf die 33-jährige Beifahrerin des Wagens, sie starb noch am Unfallort. Ihr Ehemann und die beiden hinten sitzenden sieben und neun Jahre alten Kinder stehen unter Schock. Die Familie war auf dem Rückweg aus dem Urlaub.

Die unmittelbar gebildete 22-köpfige Mordkommission bei der Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt Ammerland hat bekanntgegeben, dass bei der Befragung der Anwohner sowie der Besucher von Osterfeuern, die in der Umgebung abgehalten wurden, mehrere Personen während der Tatzeit auf der Brücke gesehen wurden.

Die Polizei sucht insbesondere nach Hinweisen zur Herkunft des bei der Tat verwendeten Holzklotzes (18 mal 24 Zentimeter). Weiter interessiert sich die Polizei für „Hinweise zum Zeitpunkt des Verbrechens um 20.00 Uhr“, also wer sich zu dieser Zeit auf oder in der Nähe der besagten Brücke aufhielt.

Das Unglück erinnert an einen Vorfall aus dem Jahr 2000, bei der drei US-amerikanische Schüler aus Langeweile in Darmstadt Steine von einer Brücke warfen und dabei zwei Frauen töteten. Auch 1993 und 1995 kam es zu ähnlichen tödlichen Ereignissen.

22 November 2007

Verwirrung um "Amoklauf an Kölner Schule"

Verwirrung stiftet ebenfalls ein Interview mit dem Kölner Polizeipräsidenten Klaus Steffenhagen. Nach einem kritischen Videobeitrag hatte er am Dienstagabend in der „Lokalzeit Köln“ des WDR-Fernsehens die Darstellung bekräftigt, dass der Junge nicht geflohen sei. Er begründete dies damit, dass bereits im Rahmen des Gespräches am Freitag herausgekommen sei, „dass hier keine große Gefahrenlage mehr vorhanden ist“. Dem Jungen sei erklärt worden: „Es gibt keinen Anfangsverdacht gegen Sie; es gibt keine Gefahr, die von Ihnen ausgeht.“ Der Junge sei daher nach dem Gespräch normal entlassen worden. Eine Erklärung, wieso die Polizei trotz dieser angeblich bereits am Freitag gewonnenen Erkenntnisse noch am Sonntag von einem verhinderten Amoklauf berichtet habe, gab Steffenhagen allerdings nicht ab.
Fraglich ist zudem, ob die zwei Schüler tatsächlich nur mit Softair-Waffen und einer Armbrust ein Blutbad hätten durchführen können. Nach Ansicht von Experten ist eine Armbrust für einen Amoklauf nur bedingt tauglich: Zwar flögen die Geschosse bis zu 100 Meter weit, es dauere aber jeweils zwischen 20 und 30 Sekunden die Waffe nachzuladen und erneut abzufeuern. Zudem würden die im Vergleich zu den im Bogensport verwendeten Pfeilen schwereren Geschosse einer Armbrust ihre Bewegungsenergie schneller verlieren, so dass schon nach 80 Metern keine durchdringende Wirkung mehr erzielt werde. Geübte Armbrustschützen gehen sogar von einer effektiven Reichweite von nur rund 50 Metern aus, und dies auch nur mit einer Profiwaffe. In Köln war aber nur ein Billigmodell einer Armbrust mit geringer Zielgenauigkeit gefunden worden. Laut Waffengesetz ist Erwachsenen der Kauf und Besitz einer Armbrust ohne behördliche Genehmigung erlaubt. Auch die generelle Gefährlichkeit von Softair-Waffen wird angezweifelt. Die oft echten Waffen täuschend echt nachempfundenen Pistolen verschießen nur Kunststoffprojektile. Diese können bei einem Augentreffer allerdings schwere Verletzungen verursachen. Nach Medienberichten sollen die zwei Jugendlichen geplant haben, sich zusätzlich zu den zwei Softair-Pistolen und der Armbrust auch noch Rohrbomben und Molotow-Cocktails zu beschaffen.

12 November 2007

Tödlicher Warnschuss gegen Fußball-Fan

Wieder Fussball-Randale in Italien

Gandalf schrieb: Ein Polizist, der nur einen Warnschuss abgeben wollte, tötete damit einen Fussballfan, was zu erneuten Ausschreitungen in ganz Italien führte. Nun überlegt das italienische Innenministerium, Fans reisen zu Auswärtsspielen zu verbieten.

http://www.tagesschau.de/sport/fussballfan6.html


Kommentar

Ich würde überlegen, wie es zu schaffen ist, dass die Fußball-Fans Fußball spielen. (msr)

>> Diskussion

08 November 2007

Schulmassaker in Finnland: Trauer um die Opfer

Helsinki (Finnland), 08.11.2007 – Finnland begeht heute einen nationalen Tag der Trauer, nachdem am gestrigen Mittwoch ein 18-Jähriger sieben Schüler und einen Lehrer in Tuusula, 50 Kilometer nördlich der Hauptstadt Helsinki, erschossen und zwölf weitere verletzt hatte. Finnlands Ministerpräsident Matti Vanhanen beschrieb das Ereignis als „große Tragödie“. Präsidentin Tarja Halonen zeigte sich geschockt und sprach den Familien der Opfer ihr Beileid aus.
Der Attentäter, inzwischen identifiziert als Pekka-Eric Auvinen und selbst ehemaliger Schüler der Schule, war gegen Mittag in das Gebäude eingedrungen, tötete fünf Jungen, zwei Mädchen und die Schuldirektorin, bevor er seine Pistole gegen sich selbst richtete und sich in den Kopf schoss. Wenig später verstarb er im Krankenhaus.
Schon zuvor hatte der Amokläufer das Massaker im Internet angekündigt und ein Videoclip auf der Website YouTube veröffentlicht, das ihn mit einer Pistole zeigte. Er bezeichnete sich darin selbst als „sozialen Darwinisten“, der alle eliminieren werde, die ihm nicht passten. Der Film zeigte dabei Ähnlichkeiten mit dem Video, das Cho Seung Hui an den US-Fernsehsender NBC schickte, bevor er im April dieses Jahres 32 Studenten an der Virginia Highschool tötete.
Finnland, mit seinen nur 5,2 Millionen Einwohnern, hat die weltweit dritthöchste Dichte von Schusswaffen pro Einwohner. Auf 100 Menschen kommen 56 Schusswaffen.

08 Dezember 2006

Zypries: § 131 StGB garantiert strafrechtlichen Schutz vor Killerspielen

Presseerklärung - Berlin, 8. Dezember 2006

„Das Strafgesetzbuch gewährleistet mit § 131 StGB den notwendigen Schutz vor Killerspielen“, sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in der aktuellen Debatte um Amokläufe. „Es besteht keine Strafbarkeitslücke. Seit der Gesetzesänderung 2004 kann wirksam gegen die Verbreitung von Killerspielen vorgegangen werden. Voraussetzung ist, dass die Spiele grausame Gewalttätigkeiten verherrlichend darstellen. Unter Schriften versteht das Gesetz auch Datenspeicher. Aktuelle Forderungen der Minister Beckstein und Schünemann bringen keinen strafrechtlichen Mehrwert“, betonte Zypries.

§ 131 Gewaltdarstellung (www.gesetze-im-internet.de/stgb/__131.html)
(1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,

1.verbreitet,
2.öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
3.einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht oder
4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt; dies gilt nicht, wenn der Sorgeberechtigte durch das Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen seine Erziehungspflicht gröblich verletzt.

10 September 2006

Studie: Steigender Alkoholkonsum von Jugendlichen in Deutschland

Hannover (Deutschland), 10.09.2006 – Bei Mädchen unter 15 Jahren nehmen akute Probleme mit Alkohol zu. Jungen der gleichen Altersgruppe sind zwar im Vergleich stärker von Alkoholproblemen betroffen, bei den Mädchen stieg die Behandlungsrate innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren (2000 bis 2003) jedoch um 75 Prozent an. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), deren Ergebnisse zusammen mit Wissenschaftlern der Medizinischen Hochschule Hannover in einem Weißbuch „Stress? Ursachen, Erklärungsmodelle und präventive Ansätze“ veröffentlicht wurden.

Drei von 10.000 der zehn- bis 15-jährigen Mädchen waren in dem genannten Zeitraum mindestens einmal pro Jahr wegen akuter Alkoholvergiftung im Krankenhaus behandelt worden. Bei den 15- bis 19-jährigen Mädchen liegt der entsprechende Wert bei 23 von 10.000. Zum Vergleich wurden vier von 10.000 Jungen in der jüngeren Altersgruppe der 10- bis 15-Jährigen und 35 von 10.000 in der älteren Altersgruppe der 15- bis 19-Jährigen wegen akuter Alkoholvergiftung stationär behandelt. +wikinews+

06 Juli 2006

Salzgitter: Jugendliche nach Erpressung zu Haft auf Bewährung verurteilt

Salzgitter (Deutschland), 06.07.2006 – Zwei wegen Erpressung eines Mitschülers angeklagte 15-jährige Schüler aus Salzgitter wurden gestern Vormittag vom Amtsgericht Braunschweig verurteilt. Das Urteil lautet zwei Jahre Haft auf Bewährung.

Der Richter folgte der Staatsanwaltschaft Braunschweig und verurteilte die Jugendlichen wegen Erpressung eines 13-jährigen Mitschülers vom Juli 2005 bis März 2006. Vor Gericht legten die beiden Angeklagten ein Geständnis ab. Aufgrund des geringen Alters der Angeklagten war die Öffentlichkeit während des Prozesses nicht zugelassen worden. +wikinews+

KOMMENTAR

Waren denn wenigstens die Eltern und Lehrer in die Zeugenpflicht genommen, ob sie ihren Aufsichts- und Erziehungspflichten hinreichend nachkamen?

  • Jugendkriminalitaet-Blog
  • 08 Juli 2005

    Urteil im Sasser-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung

    Verden (Deutschland), 08.07.2005 – Das Landgericht Verden hat heute den 19-jährigen Entwickler Sven J. der Computerwürmer „Sasser“ und „NetSky“ zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte hat weiterhin 30 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das Urteil liegt damit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Diese hatte eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung sowie 200 Sozialstunden gefordert, die Verteidigung hingegen plädierte für eine Jugendstrafe von unter einem Jahr.

    Wie eine Sprecherin des Landgerichts mitteilte, wurde der Angeklagte der Computersabotage in drei Fällen sowie der Datenveränderung in vier Fällen für schuldig gesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig. In der Urteilsbegründung heißt es, der Angeklagte habe mit großer Intensität und erheblicher krimineller Energie gehandelt, seine Taten über einen langen Zeitraum geplant und ständig neue, bessere und schnellere Versionen seiner Computerwürmer weiter entwickelt. Er sei insoweit in einen Wettbewerb mit anderen eingetreten, habe einen immensen, nicht abschätzbaren Schaden verursacht. Das Gericht stellte aber auch fest, dass das Verhalten des Angeklagten nicht auf kommerzielle Ziele ausgerichtet gewesen sei. Zudem spielte beim Strafmaß das umfassende Geständnis eine Rolle.

    Vom Wurm, der Sicherheitslücken in Microsoft Windows XP und Windows 2000 ausgenützt hat, waren unter anderem Computer der deutschen Postbank, der finnischen Sampo Bank, der Delta Air Lines und der Europäischen Kommission sowie weiterer Unternehmen und Behörden weltweit betroffen. +wikinews+

  • Jugendstrafrecht
  • 26 April 2003

    Forderung: Strengeres Waffenrecht

    An jenem April-Tag 2002, als in Erfurt ein frustrierter Schüler 17 Menschen und sich selbst mit einer "legalen Sportwaffe" erschoss, hatte der Bundestag zwei Stunden zuvor einer Verschärfung des Waffengesetzes zugestimmt:
    Künftig werden u.a. das "Führen" von Gas- und Schreckschusswaffen an einen "kleinen Waffenschein" gebunden und der "Umgang" mit bestimmten Arten von Stichwaffen verboten.

    Meines Erachtens ist auch diese Gesetzesnovelle unzureichend, da die Tathandlungsbeschreibungen "Führen" und "Umgang" nicht die erforderliche Präventionstiefe haben. Der Gesetzgeber hätte den "Besitz" und den Handel einschränken sollen. Warum traut sich der Gesetzgeber nicht?

    Nach Zeitungsberichten sind in Deutschland schätzungsweise 7,2 Mio. Waffen in Privathand von etwa 2,3 Mio. Bürgern. Jeder kann sich das Risikopotential vorstellen, das sich aus solcher Dimension privater Waffenvorhaltung ergibt.

    Diese Zahlen lassen erahnen, dass es beim Privatwaffengeschäft um nicht unerhebliche Wirtschaftsinteressen geht.

    Und es geht um Wählerstimmen, denn Waffenbesitzer identifizieren sich oft fast religiös über "ihre Waffe", denn "Waffen machen stark".

    Wieder einmal scheinen die Parteien mehr darauf zu schielen, dass ihnen ja auch keine "Wählergruppe wegknallt" als auf weitere Erhöhung der öffentlichen Sicherheit, die durch Herstellungs-, Import-, Handels- und Besitzrestriktionen zu erreichen gewesen wären.

    PRESSEMITTEILUNG NR. 251 der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen
    Datum: 25. April 2003

    Zugang zu Gas- und Schreckschusswaffen erschweren

    Zur Diskussion über das neue Waffenrecht erklärt Silke Stokar, innenpolitische Sprecherin:

    Rot-Grün hat ein neues verschärftes Waffenrecht geschaffen, das seit Anfang des Monats in Kraft getreten ist.

    Die Kritik an der zu laschen Regelung für Gas- und Schreckschusswaffen im neuen Gesetz ist berechtigt. Die Registrierung beim Verkauf ist nur ein bescheidener Fortschritt gegenüber der alten Regelung. Wir hatten uns bei der Verabschiedung des Gesetzes vehement für eine weitergehende Verschärfung beim Zugang zu diesen durchaus gefährlichen Waffen eingesetzt. Die Bundesländer haben jedoch einen zu großen Verwaltungsaufwand befürchtet. Das Waffengesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig, so dass der Bund hier nicht allein agieren kann.

    Es ist wünschenswert, wenn die neuere Diskussion zu einem Umdenken bei der unionsgeführten Mehrheit im Bundesrat führen würde. Der Zugang zu diesen Waffen muss erschwert werden.


    Kurzkommentar: "Richtig"

    Wir diskutieren die "heißen Eisen" im >> Forum