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29 Juni 2019

Zur Arbeitsweise GUTER Aussteigerprojekte

Zuweilen werden meine Texte noch immer von Rechtsextremisten wahrgenommen.

Drum adressiert an die Missratenen, die weder vom Himmel fallen noch aus der Hölle kommen, sondern aus unserer Gesellschaft, oft der Mitte. Woraus uns Zuständigkeit ist.

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Hallo Ihr Strolche,
heute Lektion speziell zur Aussteigerproblematik.

Und es ist FROHE Botschaft:

Eine GUTE Aussteigerhilfe legt es darauf an, dass Strolche unbeschadet aussteigen können. Auf mehr nicht.

Mir genügte es schon, wenn jemand bloß "abtauchen" wollte, um keine weiteren Straftaten zu begehen, wie sie in "Kameradschaften" von allen dazu geeigneten Leuten verlangt werden, sei es als Beihilfe oder Mittäterschaft - und stets auch zu Zwecken gegenseitigen Beweises der "Treue".

Aber so weit wie ich muss nicht jede Aussteigerhilfe gehen.

Keine Chance bei GUTEN Aussteigerhilfen hat, wer verdächtig aus falschen Gründen Hilfe sucht, z.B. zwecks "positiver Sozialprognose", weil keine echten Aussteiger.

Eine GUTE Aussteigerhilfe verlangt nicht, dass Aussteiger "auspacken" müssen und sich dadurch gefährden - und auch die Aussteigerhilfe würde sich dadurch noch mehr gefährden als ohnehin. Und auch klar, dass wenn Ausstiegswillige zum "Auspacken" verpflichtet würden, dann würden auch weniger aussteigen wollen.

Ausnahme: GUTE Aussteigerhilfen weisen jedoch darauf hin, dass wenn ein Ausstiegswilliger von bevorstehenden Straftaten weiß, sich strafbar macht, wenn er die Möchtegern-Straftäter nicht entweder davon abzubringen weiß oder keine Strafanzeige erstattet. So steht es in § 138 StGB - eine recht interessante Norm.

Wie sollte eine "Kameradschaft" mit solcher Situation umgehen?
Simpler Trick: Löst Euch auf und schwört dem Rechtsbruch ab. Weniger Mist, weniger Stress. Mit dem Leben lässt sich auch anders klar kommen.

Strafrechtlich aktiv wird eine GUTE Aussteigerhilfe nur dann, wenn sie selbst oder ihre Schützlinge angegiftet werden, denn das gehört sich nicht.

Generell ist es jedoch nicht Aufgabe von Aussteigerhilfen, den braunen Sumpf trocken zu legen, denn das sei der Polizei und Justiz vorbehalten.

Der Staat hat für Strolche, die nicht selbst zur Besinnung kommen, einfach mal alternativlose Möglichkeiten, sowohl die Nachforschungen als auch die Unterbringung betreffend.

Da gibt es allerdings erheblichen Reformbedarf, denn es muss zwar Strafe sein, aber die soll die Strolche auch wirklich bessern und umerziehen.
Mitunter nicht leicht, denn je verkommener ein Strolch, desto mehr scheint ihm Erziehung wie dem Hering die Bratpfanne.

Also merken: Wenn Strolche von Euch das Schnäuzchen voll haben vom "Kampf", dann seid entweder von vornherein friedlicher, so dass es nüscht zu verpetzen gibt oder vertraut darauf, dass GUTE Aussteigerhilfen kein "Verpetzen" verlangen - aus besagten - und sehr logischen Gründen.

28 Juni 2019

Neue Förderrichtlinie gefährdet EXIT-Deutschland

Ich hätte erwartet, dass der rechtsextremistische Mord an Walter Lübcke (CDU) mal endlich ein Weckruf auch für die Untionsparteien seien, die Förderung für Exit-Deutschland deutlich zu erhöhen.

Diese Organisation leistet hervorragende Arbeit sowohl in Sachen Aufklärung (Schulen, Elternberatung  usw.) als auch notwendige Hilfe für Leute, die sich vom Rechtsextremismus abkehren.

Wenn viele Bürger glauben, die Abkehr vom Rechtsextremismus sei leicht, dann liegt das vor allem an der ewigen Lügerei, dass rechtsextremistische Terroristen "Einzeltäter" seien.

Wirkliche Einzelgänger haben tatsächlich über bloßes Kapieren hinaus keine Probleme, ins zivile Dasein zu wechseln, aber einzelgängerische Extremisten sind eher seltene Ausnahme.

Fast alle Extremisten suchen "politische Heimat" durch Anschluss in extremistischen Netzwerken.

Und sehr rasch "weiß der zu viel" von den anderen, so dass jeder Aussteiger von solchen Netzwerken als "Verräter" aufgefasst wird.

Die Furcht vor "Verrätern" äußert sich in allen extremistischen Netzwerk als Alltagskonstante, so dass ihnen die "Jagd auf Verräter" zur Ideologie gehört.

Auf welche Weise Ausstieg dennoch glimpflich erfolgen kann, genau das leistet Exit-Deutschland.

Ich erzähle das jetzt nicht einfach so daher, denn ich weiß es aus eigener Erfahrung mit Aussteigern, die wir im Rahmen des langjährigen Projekts "Nazis.de" der Initiative-Dialog zu Exit-Deutschland schickten.

13 Dezember 2013

Zuhören und Abhören ist zweierlei.

Unseren Politikern, denen es obliegt, die Geheimdienste im Sinne der Menschenrechte, der Demokratie und des Friedens zu überwachen oder abzuschaffen, muss der Unterschied bewusst gemacht werden, dass eine Politik nach dem Motto "Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser" jegliches Vertrauen und somit die Sicherheit zerstört.

28 Dezember 2012

Winfried Hassemer irrt in Sachen NPD-Verbot

Der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Winfried Hassemer schaffte es in die Schlagzeilen mit der beachtlich rechtsfernen Behauptung, ein NPD-Verbot könne vor dem EGMR scheitern, da die NPD zu geringe Wahlerfolge habe.
Das ist falsch, denn die Opportunitätsabwägung, die solchen Entscheidungen zwar unvermeidlich eigen ist, kann ihren Anknüpfungspunkt nicht darin haben, wie viele Menschen sich einer verfassungsfeindlich agierenden Partei anschließen, sondern ob solche Möglichkeit überhaupt geduldet werden darf. Folglich sind nicht Größe und Wahlergebnisse relevant, sondern der Grad der Verfassungsfeindlichkeit einer solchen Partei nach ihren Zielen und/oder dem Verhalten ihrer Anhänger, wie es ausdrücklicher Wortlaut des Grundgesetzes ist, siehe >> dialoglexikon.de/art21.htm Abs.2

Aber Hassemers Vortrag ist auch verfahrensrechtlich falsch, denn ohne Überlegung, ob eine EGMR-Klage gegen ein Parteiverbot überhaupt zulässig wäre, zumal Parteienrecht und Vereinigungsrecht a) keine Deckungsgleiche haben, b) das Grundgesetz spezifisch antifaschistische Lehren aus der Geschichte zog und diesbezüglich dauerhafte Geltung beansprucht >> dialoglexikon.de/antifaschistische_verfassungsordnung.htm

Der NPD-Vorsitzende Holger Apfel, ansonsten heulend, dass Deutschland nicht Herr des eigenen Landes sei, begeistert sich schon mal vorab für eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (Interview v. 14.12.2012), unterstreicht somit einmal mehr das taktische bzw. heuchlerische Verhältnis seiner Partei zum Recht allgemein und Grundgesetz im Besonderen. Und möglicherweise braucht Holger Apfel Nachhilfeunterricht >> Art.17 EMRK

Auch die Verschiedenheit von Lippenbekenntnis zur Bekenntnisfreiheit gilt es in einem Verbotsantrag deutlich zu machen und zwar mit dem Nachweis, dass die NPD wie einst die NSDAP eine Partei ist, die unser als "Judenrepublik" beschimpftes Gesellschaftssystem "politisch eiskalt ... zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu Boden ringen" will, wie es Udo Pastörs als NPD-Fraktionsvorsitzender des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern am 25.2.2009 verkündete, siehe >> dialoglexikon.de/pastoers.htm

Wenn die Rechtsprechung solche Volksverhetzer "laufen lässt", wie es per "Bewährungsstrafe" passierte, wenn dann die Politik zuschaute, nicht in die Nebenklage ging, wie soll dann ein NPD-Verbotsverfahren funktionieren? Worauf soll sich der Antrag gründen, wenn nicht genau darauf, was sich ihre Top-Funktionäre leisten, wenn nicht genau darauf, dass die NPD mit Wissen und Wollen ihrer Mitglieder jede Menge Kriminelle und NS-Fans in den Reihen und in der Führung haben?

ES GIBT KEINEN GRUND ZUR EILE, wie es die mediale Debatte und die Profilierungsroutinen der Parteien suggerieren, sondern reichlich Gründe zur Gründlichkeit, die allerdings auch die Versäumnisse der Parteien offenbaren würde. Genau das möchten die Unionsparteien, FDP, SPD und GRÜNE vermeiden.
Und die Linkspartei? Über dürftiges Antifaschisten-Geschwafel als vermeintlichem Teil der Kapitalismuskritik hinaus wird man auch dort kaum konkret, denn wer das macht, begibt sich ins Fadenkreuz dieser auf "Bewährung" freien Volksverhetzer und Möchtegern-Breiviks.

Der einzig vernünftige Weg aus dieser Sackgasse des Versagens ist die breite, öffentliche Debatte über die Erfahrungen aller Teile der Gesellschaft mit der NPD, denn wer die primären Zielgruppen der rechtsextremistischen Hasstiraden erst und nur dann abfragt, um sich nach bekannt gewordenen Mördereien die Hände der Untätigkeit in Unschuld zu waschen, soll eigentlich nicht mitreden dürfen, sondern zunächst mal zuhören müssen. - Aber unsere Politiker sind derart "bürgerverdrossen", dass sie alles tun, um einen seriösen Dialog zu vereiteln, dann auch das NPD-Verbot vereiteln.

15 April 2012

Salafisten-Hysterie und die "Strenggläubigkeit"

Die Hysterie um die "Salafisten" kommt ihnen grad recht, zumal unsere ach so gescheiten Medien die ideologischen Trugbilder 1:1 verbreiten, wenn bspw. die Tagesschau.de dieser Gruppierung attestiert, sie sei "fundamentalistisch" und für "besonders strenge Auslegung des Koran", folglich für die "Vernichtung anderer Religionen", ...
Solche Folgerungen haben im Koran (wie auch in der Bibel) stets nur partiell "Fundament", während es ausreichend Suren (wie auch Verse) gibt, die Toleranz anmahnen. Sobald sich der "Fundamentalisten" und "Strenggläubige" auf die Intoleranz vereinseitigen, gebühren ihnen genau solche Zuordnungen nicht mehr, mit denen sie sich schmücken.

Markus Rabanus >> Diskussion

12 August 2009

Zum Prozess gegen die Sauerland-Boygroup

Da steht er nun im Blitzlichtgewitter vor Gericht, erneut die Nr.1 in den Nachrichten, obwohl nüscht erfunden, keinem geholfen, kein Weltrekord, gar nichts, sondern einfach durch die absurde Idee, andere Leute töten zu müssen und vorzugsweise Amerikaner.
Der inzwischen 29-Jährige sei im Alter von 16 Jahren zum Islam "konvertiert", rasch verfüllten sich ihm die geistig-moralischen Hohlräume mit Weisheit und Menschenliebe der besonderen Art, wie sie ihm mit dem 9.11. einen Höhepunkt fand und das Chaos des pubertierenden Hormonhaushalts strukturierte. Ideologie verschafft Gemeinschaft, Gemeinschaft verschafft Gewissheit - auch mal im Trugschluss.

Seine Odyssee setzt sich in Nahost-Reisen fort, hatte dort Adressen, Empfehlungen und reichlich Bestätigung im Kampf des kleinen und listig sein wollenden Fritz gegen die bösen Riesen Bush & Blair, die für solche wie ihn ganze Regionen dem Erdboden gleich machen und doch eher die falschen treffen.

Meditation und Action. Da wollte er mitmachen, auf der Seite der Guten in diesen Ausbildungscamps für das Spiel über Leben und Tod - und dann doch dort, wo er sich auskenne, wo er herkommt, also zurück nach Deutschland.

Daheim warten schon die Behörden, beobachten monatelang mit Hundertschaften im Wechsel der Dienstzeiten das Treiben, tauschen heimlich die Flüssigkeit in den Kanistern aus, wollen das Netzwerk des Terrors ausspähen, aber längst bemerken die Jungs, dass sie beobachtet werden, entscheiden sich für die Abschreckungsstrategie, indem sie den aufdringlichen Beamten die Reifen zerstechen. Auch eine Hausdurchsuchung gab es. Die Jungs tauchen nicht ab, wie es Terroristen in solchen Fällen gewöhnlich tun, sondern machen trotzig weiter.

Dann kam der Zugriff vor laufenden Kameras für die Tagesschau. In dem kleinen sauerländischen Dorf schlich sich eine ganze Armee an das Gehäuse der Burschen heran, von denen einer durch das Klofenster entkommt, nach vielleicht 500 Metern gestellt wird, aber dem Beamten die Pistole entreißt und an der Hand verletzt. So fies sind diese Strolche. Oder so dilettantisch unsere Beamten.

Antiterrorkrieg im Sauerland plus zwei Jahre bis zum Prozess. Mehr davon - und Deutschland geht Pleite.

Für NULL Erkenntnisgewinn, es sei denn, dass die "Terrorexperten" nun endlich einsehen, dass es für solche Art Terrorismus keine großartigen "Netzwerke" braucht, die sich folglich schon gar nicht mit Krieg bekämpfen lassen, sondern einfach nur etwas Community für den Idealismus von Leuten, die mal ganz wichtig sein möchten und ihre Zweifel am Lebenssinn zu knacken versuchen, indem sie sich zu Richtern über Tod und Leben machen. Anstatt gegen Krieg und Todesstrafe zu streiten. So banal ist Terrorismus.

Die viel wichtigere Erkenntnis sollte allerdings sein, dass die Gesellschaft abwägen muss, ob sie den Terroristen bloß U-Bahnhöfe oder siebzehn Atomkraftwerke hinstellt.
Erst dann würden Schäuble & Co. glaubwürdig, dass sie den Terrorismus ernst nehmen und nicht bloß für die Verängstigung der Bevölkerung instrumentalisieren, denn damit spielen sie dem Terrorismus in die Hände und mobilisieren ihn.

editiert 14.08. Markus Rabanus >> Diskussion

14 März 2009

Zumwinkel macht Kasse - legaler Postraub

Offenbar hat sich Ex-Post-Manager Zumwinkel 20 Mio. Euro Pensionsansprüche auszahlen lassen und erklärte gegenüber der Springer-Presse: "Ich bin doch nicht der einzige, der sich seine Rente frühzeitig ausbezahlen lässt. In meinem Arbeitsvertrag war die Wahlmöglichkeit vorgesehen und ich habe die Möglichkeit wahrgenommen." Das sei "bei der Post ein ganz normaler Vorgang".

Der Postkunde staunt, der Postbote nicht minder. Zumwinkel hatte im Steuerstrafverfahren sein Vermögen mit 13 Mio. Euro beziffert und will sich nun 20 Mio. Pensionsansprüche als "verdient" ansehen. Schon das ist eine aberwitzige Relation, und welche persönliche Risikotragung oder Arbeitsleistung stünde dem gegenüber? Jedes Menschen Tag hat 24 Stunden und nicht mehr.
Gerechtigkeitsempfinden tun solche Leute, solche Familien nebst den Seilschaften in Gesellschaft und Parteien als Neid ab und entziehen sich in die Parallelwelten, Zumwinkel auf "seine Burg" am Gardasee - und auf Bewährung.
Wer Klaus Zumwinkel mal begegnete, lernte ihn als den klassischen Biedermann kennen, und durchaus "bescheiden" im Auftreten. Wie man sich täuschen kann, nicht nur hinsichtlich der Bescheidenheit, sondern in dem Biedermann, denn solche Biedermänner sind wie Brandstifter für den sozialen Frieden, verantwortlich für den linken und rechten Extremismus, mit dem sich die wirklichen Biedermänner auseinandersetzen müssen, weil sie die Räubereien der falschen Biedermänner tolerieren.
Und wieso blieben die 20 Mio. Euro Vermögensansprüche bei dem Steuerstrafverfahren außer Betracht? - Das Steuerstrafrecht ist nicht für solche Leute gemacht.
-msr- Diskussion

23 April 2008

Otto Schily soll abtreten, abtreten, abtreten

Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily wurde zu einem Ordnungsgeld i.H.v. rund 22.000 Euro (= drei Monatsdiäten) verurteilt, weil er Auskünfte verweigert, wie sie Abgeordnete für die Herkunft ihrer Einkommen geben müssen, sobald bestimmte Höhen überschritten werden.
Schily versucht, diese Regelungen zu unterlaufen und beruft sich dabei auf die anwaltliche Schweigepflicht.

Dazu lässt sich nur sagen: Herr Schily, Sie kennen die Gesetze. Wenn Sie Einkünfte oberhalb der festgelegten Grenzen kassieren wollen, ohne darüber Rechenschaft zu legen, dann lösen Sie den Interessenkonflikt, indem Sie Ihr Abgeordneten-Mandat niederlegen. Oder Sie müssen auf Ihr anwaltliches Mandat verzichten. Aber beide Mandate zugleich geht nun mal nicht, wenn Sie sich in der Schweigepflicht glauben.

Es ist unfassbar, mit welcher Unverforenheit sich dieser Jurist und ehemalige Bundesinnenminister über die Gesetze hinwegsetzen möchte. Und noch viel ärgerlicher, wenn er mit läppischen Geldstrafen durchkommt, während z.B. jeder normale Steuerbürger vom Finanzamt in den Ruin und ins Gefängnis getrieben würde, wenn Verschweigen nachweislich wird.

Das sollen die "Vorbilder" sein, die den Bürgern "Politik machen" wollen? Schönen Dank auch, denn uns beschert es die "politikverdrossene" Gesellschaft und auch den Extremismus, den Leute wie Schily zu "bekämpfen" versprachen.

Initiativen gegen den Rechts- und Linksextremismus können gar nichts bewirken, wenn sich die "politische Elite" des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates derart benimmt.

-markus rabanus-

Aus der Presseerklärung des Deutschen Bundestags v. 23.04.2008 :

Präsidium verhängt Ordnungsgeld gegen Schily

Das Präsidium des Deutschen Bundestages hat heute einvernehmlich gegen den Abgeordneten Otto Schily ein Ordnungsgeld in Höhe von drei Monatsdiäten verhängt. Der Abgeordnete war auch nach erneuter Fristsetzung nicht seiner Pflicht zur Offenlegung von Tätigkeiten neben dem Mandat gemäß den Verhaltensregeln des Bundestages nachgekommen.

In seiner Sitzung am 20. Februar 2008 hatte das oberste Gremium des Parlaments bereits festgestellt, dass Schily damit seine Pflichten nach den Verhaltensregeln verletzt hat. Er hat anwaltliche Mandate, die er seit dem 1. Januar 2006 wahrgenommen hat und die mit anzeigepflichtigen Beträgen vergütet wurden, nicht angezeigt. Er hat so gegen § 1 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 3 der Verhaltensregeln in Verbindung mit Nr. 3 und 8 der Ausführungsbestimmungen zu den Verhaltensregeln verstoßen.

03 April 2008

Pakistan: Steinigung aus Eitelkeit

Peschawar (Pakistan), wikinews 03.04.2008 – Vermutlich zu Tode gesteinigt wurden ein Mann und eine Frau im pakistanischen Grenzgebiet zu Afghanistan, nachdem ihre gemeinsame Flucht misslang. Der Mob warf ihnen Ehebruch vor.

Bereits vorher hatte die Familie der verheirateten Frau den örtlichen Taliban gemeldet, dass sie Versuche unternommen habe, mit einem anderen Mann wegzulaufen. Nach einem Hinweis auf den Bus, in dem das Pärchen unterwegs war, wurde das Fahrzeug gestoppt und das Paar gekidnappt.

Ein Sprecher der Taliban, die in dieser Region weitgehend freie Hand haben, gab an, die beiden hätten vor einem „Taliban-Tribunal“ gestanden und seien zum Tod durch Steinigung verurteilt worden. In derselben Nacht sei die Hinrichtung ausgeführt worden.

Steinigungen dieser Art waren eine früher übliche Praxis der Taliban in Afghanistan als sie dort noch die Macht ausübten. In Pakistan soll es sich um den zweiten Fall dieser Art gehandelt haben.

21 März 2008

Spanien: Terror gegen Karfreitagsprozession

Calahorra (Spanien), wikinews 22.03.2008 – Die baskische Untergrundorganisation ETA hat am gestrigen Karfreitag einen Anschlag in der nordspanischen Stadt Calahorra in der Region La Rioja verübt. Vor einer Polizeiwache in der Stadt explodierte eine Autobombe. Bei der Detonation, der 30 Minuten zuvor ein Warnanruf der ETA vorausgegangen war, wurden acht Personen leicht verletzt. Der Sprengsatz zündete am Rande einer Karfreitagsprozession.

Angaben der Regionalregierung von La Rioja zufolge konnten schlimmere Folgen verhindert werden: Der Polizei gelang es, das Gebiet schnell zu räumen.

Vor 25 Jahren hatte die ETA schon einmal einen Anschlag auf das Polizeirevier der Stadt verübt, damals kamen ebenfalls keine Menschen ums Leben. Erst vor zwei Wochen wurde im Baskenland ein Ex-Kommunalpolitiker der Sozialisten durch Mitglieder der ETA ermordet.

Ministerpräsident José Luis Rodríguez Zapatero hatte zwar Gespräche mit der ETA geführt, um über eine Friedenslösung zu verhandeln. Danach verübte die ETA jedoch unter anderem einen Bombenanschlag auf dem Flughafen von Madrid, bei dem zwei Menschen ums Leben kamen.

Die ETA kämpft seit 40 Jahren für ein unabhängiges Baskenland im Norden Spaniens und im Süden Frankreichs. Insgesamt wurden seitdem mehr als 800 Menschen durch Mitglieder der ETA getötet.

04 November 2007

Geheimdienst des Mordes an Buback beschuldigt

Bad Boll (Deutschland), 04.11.2007 wikinews – Michael Buback, der Sohn des 1977 ermordeten Generalbundesanwalts Siegfried Buback (geboren 1920, gestorben 1977), glaubt, dass der Geheimdienst seinen Vater umgebracht hat.
Bei einer Tagung der Evangelischen Akademie Bad Boll anlässlich des 30. Jahrestages des Deutschen Herbstes verdächtigte Michael Buback den Geheimdienst, seinen Vater umgebracht zu haben. Buback drohte mit einer Strafanzeige, falls der Mord nicht aufgeklärt werde. Nach Bubacks Auffassung hat RAF-Terroristin Verena Becker seinen Vater erschossen. Weil sie eine Geheimdienstinformantin beim Verfassungsschutz gewesen sein soll, soll sie von den Ermittlungen verschont geblieben sein. Buback stützt dies durch die Nennung einer möglichen Täterin in Medienberichten kurz nach der Tat, wovon später nichts mehr zu hören war.
Der Sohn von Siegfried Buback schloss nicht aus, dass der Verfassungsschutz bereits vor der Tat Kenntnis von den Plänen hatte. Es habe Gründe gegeben, warum sein Vater dem Geheimdienst im Weg gewesen sei, so Buback weiter.
Buback führte aus, dass wichtige Informationen den Stuttgarter Richtern von der Generalbundesanwaltschaft vorenthalten worden seien. Ein Gespräch mit Generalbundesanwalt Monika Harms in der vergangenen Woche sei ihm nicht ermöglicht worden, so Buback.
Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger und der frühere Leiter des Ressorts „Internationaler Terrorismus“ beim BND, Jan Kleffel, zeigten sich entsetzt über die Anschuldigungen. Pflieger warnte vor Spekulationen, dass Bubacks Vater „geopfert“ wurde. Ihm stünden dabei die Nackenhaare zu Berge, und es tue ihm weh. Kleffel sah sein Weltbild durch Bubacks Äußerungen erschüttert. Wolfgang Kraushaar vom Hamburger Institut für Sozialforschung meint hingegen, dass Erklärungsbedarf seitens der Behörden bestehe.
Buback nannte bereits vor zwei Wochen den DDR-Spion Günter Guillaume als einen Gegner seines Vaters. Dieser habe gegen Guillaume ermittelt und „sehr viel gewusst“. Die Enttarnung Guillaumes sorgte für den Rücktritt des damaligen Bundeskanzlers Willy Brandt. Der Sohn des getöteten Generalbundesanwalts verwies zudem auf eine Akte der Stasi, laut der Verena Becker schon 1972 mit westlichen Geheimdiensten zusammengearbeitet habe. Dadurch ergäben sich Fragen von ungeheurer Wucht, so Buback.
Auch Ina Beckurts, die Witwe von Siemens-Vorstand Karl Heinz Beckurts (geboren 1930, gestorben 1986), vermutet ein Komplott hinter dem Tod ihres Mannes. Sie verlangt eine Intensivierung der Ermittlungen an den sechs ungeklärten Morden, die der RAF zugesprochen werden. 1986 hätten die Ermittlungsbehörden zwei verdächtige Beobachtungen nicht aufgezeichnet. Beckurts fühlte sich von den Behörden allein gelassen. Nach dem Mord habe sie nichts mehr von der Justiz gehört. Sie bekräftigte, dass das Opfer ihres Mannes völlig umsonst gewesen sei und warnte davor, dass ehemalige RAF-Terroristen, die entlassen würden, wieder Identifikationsfiguren werden könnten, wodurch weitere Terrorakte hervorgerufen werden könnten.
Zu einem Artikel der Zeitschrift „stern“, über eine angeblich im Verfassungsschutz kursierende Liste von Tatverdächtigen äußerte sich Beckurts nicht. Sie hatte sich erstmals 2007 über die RAF geäußert.

01 Juli 2007

Bundesanwaltschaft gibt RAF-Urteile frei

Karlsruhe (Deutschland), 01.07.2007 – Die Bundesanwaltschaft will die Urteile zum Mord an dem ehemaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback frei geben. Journalisten dürfen ab dem 15. August 2007 anonymisierte Kopien der Urteile gegen die einstigen RAF-Terroristen Knut Folkerts sowie gegen Christian Klar und Brigitte Mohnhaupt einsehen. Dies teilte Bundesanwalt Rainer Griesbaum in Karlsruhe mit.

Vor wenigen Wochen hatte die Bundesanwaltschaft die Herausgabe der Urteile aufgrund erneuter Ermittlungen im Fall Buback gegen den früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski abgelehnt, wie es zahlreiche Medien beantragten. Mehrere Verlage hatten daraufhin Klagen gegen die Behörde vorbereitet. Die Vernehmungen sind bis Mitte August so weit abgeschlossen, dass keine Bedenken mehr gegen eine Veröffentlichung der schriftlichen Urteilsbegründungen bestünden, erklärte Griesbaum. +wikinews+

24 Mai 2006

Verfassungsschutzbericht 2005 vorgelegt – Anstieg rechter Gewalt

Berlin (Deutschland), 24.05.2006 – In einer Pressekonferenz zur Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2005 am Montag legte der deutsche Innenminister, Wolfgang Schäuble (CDU), den Schwerpunkt seiner Darstellung auf die Aussage, es sei eine Zunahme rechtsextremistischer Gewalt im letzten Jahr zu verzeichnen. Er sagte, „No-Go-Areas“ dürfe es nicht geben.

Vertreter aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien warnten vor den Gefahren des Rechtsextremismus. Diese Gefahr dürfe nicht verharmlost werden. Außerdem wurde eine bessere Jugendarbeit gefordert. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei, Petra Pau, forderte die Einrichtung einer Beobachtungsstelle für Rechtsextremismus nach EU-Vorbild. Nach den Worten der innenpolitischen Sprecherin der FDP-Bundesfraktion, Gisela Piltz, fehle es „an einem durchgreifenden Konzept zur Bekämpfung rechtsextremistischer Gewalt“.

In der Vorabversion des Berichts, der als Download direkt von der Behörde ins Netz gestellt wurde, heißt es, im Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität - rechts“ seien 15.361 Straftaten mit extremistischem Hintergrund begangen worden, von denen 958 Gewalttaten gewesen seien (darunter keine Tötungsdelikte). Den prozentualen Anstieg der Straftaten bezifferte die Behörde auf 27,5 Prozent, den der Gewalttaten auf 23,5 Prozent.

Zum ideologischen Hintergrund der rechten Gewalt führt der Bericht aus, rund 37 Prozent der von dieser Bevölkerungsgruppe ausgeübten Gewalt weise einen „extremistischen und [...] fremdenfeindlichen“ Hintergrund auf. Ein Drittel der Gewaltdelikte richte sich hauptsächlich gegen so genannte („mutmaßliche“) Linksextremisten. Straftaten mit so genanntem extremistischen und antisemitischen Hintergrund stiegen gegenüber dem Vorjahr um etwa 26 Prozent.

Die Verteilung rechtsextremistischer Gewalttaten auf die Bundesländer zeigt Nordrhein-Westfalen an erster Stelle mit 121 Straftaten. Es folgen Niedersachsen mit 119, dann drei im Osten Deutschlands liegende Bundesländer Sachsen-Anhalt (107), Brandenburg (97) und Sachsen (89). An sechster Stelle liegt Bayern mit 77 registrierten rechtsextremistischen Gewalttaten. Berücksichtigt man statistisch die Relation der Delikte zur Einwohnerzahl, liegt Sachsen-Anhalt an der Spitze und Nordrhein-Westfalen weiter hinten in der Rangfolge.

Dem linksextremistischen Spektrum wurden 4.898 Straftaten zugeordnet, ein Zuwachs um 60 Prozent. Gewalttaten mit linksextremistischem Hintergrund stiegen um 72 Prozent.

Auch die Ausländerkriminalität wurde untersucht. In einem nach Ländern gegliederten Überblick liegt das Bundesland Nordrhein-Westfalen im Bereich „politisch motivierte Ausländerkriminalität“ an erster Stelle mit 14 registrierten Delikten, gefolgt von Berlin, Baden-Württemberg und Bayern mit jeweils zwischen fünf und sieben registrierten Straftaten in diesem Bereich.

Nach eigenen Angaben erhielt das Bundesamt für Verfassungsschutz aus dem Bundeshaushalt im Jahre 2005 Bundesmittel in einer Höhe von 137.972.423 Euro. Für das Amt arbeiten zurzeit 2.448 Bedienstete.

Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten interessant ist die Zahl der angelegten Datensätze über Bundesbürger. Nach Angaben des Berichts waren im Nachrichtendienstlichen Informationssystem von Bund und Ländern (NADIS) 1.034.514 personenbezogene Daten gespeichert, davon 57 Prozent auf Grund von Sicherheitsüberprüfungen.

Der Verfassungsschutz beobachtet zurzeit folgende rechtsgerichtete Parteien: NPD, DVU und Republikaner. Bei den im Bundestag vertretenen Parteien ruht das Auge des Verfassungsschutzes auf der „Linkspartei.PDS“. Zur Rechtfertigung der Beobachtung dieser Partei, die in den Bundestag gewählt wurde, verweist der 330 Seiten starke Bericht auf programmatische Aussagen und Politikerzitate, in denen von „Kapitalismuskritik“ und „Sozialismus“ als politischer Orientierung die Rede ist. Des Weiteren werden im linken Parteienspektrum die DKP und MLPD beobachtet. Hinzu kommen antifaschistische und trotzkistische Gruppierungen sowie Globalisierungsgegner.

Weitere Tätigkeitsfelder des Verfassungsschutzes liegen im Bereich der Beobachtung terroristischer und islamistischer Organisationen sowie der „Scientology-Organisation“ und der Tätigkeit ausländischer Geheimdienste auf deutschem Boden.

22 Mai 2006

Übergriffe auf Lehrer in Südthailand: 100 Schulen bleiben geschlossen

Ra-ngae / Bangkok (Thailand), 22.05.2006 – Nach dem Angriff auf zwei Lehrerinnen in der thailändischen Südprovinz Narathiwat am Freitag bleiben 100 Schulen in der Region für eine Woche geschlossen, das ist etwa die Hälfte aller Schulen in den fünf Distrikten des Schulbezirks I.
Wie der Präsident des Lehrerverbandes, Thawat Sae-Hum, mitteilte, ist die Entscheidung die Folge der wachsenden Furcht vor weiterer Gewalt bei den örtlichen Lehrkräften. Die Entscheidung steht auch im Zusammenhang mit dem schwindenden Vertrauen in die Sicherheitsmaßnahmen der Regierung. Die Lehrkräfte wollen auf einem Treffen eigene Sicherheitsmaßnahmen diskutieren.
Am Freitag waren zwei Lehrerinnen, 24 beziehungsweise 30 Jahre alt, die an einer Grundschule im Distrikt Ra-ngae unterrichteten, von Dorfbewohnern entführt und brutal geschlagen worden. Die Gehirnverletzungen einer der beiden Frauen waren so schwer, dass sie ins Koma fiel. Die andere Frau wurde weniger schwer verletzt. Die Geiselnahme war mit der Forderung an die Sicherheitskräfte verbunden, zwei Dorfbewohner freizulassen, die am gleichen Tag wegen des Verdachts festgenommen worden waren, an der Ermordung zweier Soldaten beteiligt gewesen zu sein. Die Lehrerinnen wurden drei Stunden später von Sicherheitskräften befreit. Wegen des späten Eingreifens des Militärs entschuldigte sich der Armeebefehlshaber Sonthi Boonyaratklin. Der Oberbefehlshaber der 4. Armee, Ongkorn Thongprasom, bot seinen Rücktritt an. Die Armee untersucht den Vorfall. Die Polizei hat ebenfalls Ermittlungen eingeleitet. Mehrere Verdächtige wurden bereits verhört.