06 Mai 2010

Fehlurteil in Sachen Karlheinz Schreiber

Das Augsburger Gericht verurteilte Karlheinz Schreiber zu 8 Jahren Freiheitsstrafe "wegen Steuerhinterziehung", obwohl diese bloß der Verdeckung der eigentlichen Verbrechen diente, der Korruption im Waffengeschäft und der Politikerbestechlichkeit.

Das Urteil ist so, als würde ein Millionen-Bankräuber nicht wegen Bankraubs verurteilt, sondern dafür, dass er die Millionen nicht versteuerte.

Markus Rabanus >> Diskussion