29 November 2008

Vorbestrafte Rechtsextremisten ermordeten Obdachlosen

Die Tatverdächtigen sind 19 und 21 Jahre alt, sind polizeibekannte Rechtsextremisten mit Vorstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung, die Reststrafe wurde zur "Bewährung" ausgesetzt. Im Juli nutzten sie die Freiheit, um einen Obdachlosen als "minderwertig" zu erschlagen.
Das durften sie nicht. Die Fascho-Ideologie aber sagt ihnen anderes. Jetzt stehen sie vor dem LG-Neuruppin, angeklagt wegen gemeinschaftlichen Mordes.
Opfer wurde ein 55-Jähriger, der mit seiner Tischlerei in Konkurs gefallen und obdachlos geworden war.
Das sind exakt die Strolche, mit denen die NPD ihre "friedlichen Demos" macht, solange der die staatliche Gewalt diesen Mob in Schach hält, denn dürften sie, wie sie möchten, dann würden sie morden. Aus Langeweile und niedersten Beweggründen, wie sie ihnen rechtsextremistische Ideologien reichlich besorgen.
Was tun? (!) Interessant wäre zu erfahren, was die Urteilsgründe für die vorzeitige Entlassung waren. Was deutete darauf hin, dass die niedere Gesinnung überwunden war, um nicht erneut die Gesellschaft mit solchen Straftätern zu gefährden? Interessant wäre zu erfahren, was an "Bewährungshilfe" stattfand. Interessant wäre zu erfahren, was die Eltern dieser Strolche über ihre Erziehungsleistung denken.
Was haben die Menschen im Umgang mit dem Rechtsextremismus geändert, denn erst vor wenigen Jahren war in kaum 30 Kilometern Entfernung ein Junge brutalst ermordet worden, von Neonazis als "Jude hingerichtet". Den Schädel mit Stiefeln zertreten, am Viehfuttertrog zerschmettert, die Leiche in der Jauchegrube versenkt.
Das ist das "Andersdenken" von Rechtsextremisten. >> Diskussion