04 März 2008

AA zur Iran-Resolution WSR 1803

Erklärung der E3/EU + 3 zu Resolution 1803 der Vereinten Nationen zum iranischen Atomprogramm
Erklärung der Außenminister Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika mit Unterstützung des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union

Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes 04.03.2008

Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat am gestrigen Montag (03.03.) eine dritte Sanktionsresolution zum iranischen Atomprogramm verabschiedet. Resolution 1803 wurde ohne Gegenstimmen verabschiedet und erweitert auf Grundlage von Art. 41 Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen die Sanktionsmaßnahmen gegen den Iran.

Nach Annahme der Resolution verlas der britische Ständige Vertreter bei den Vereinten Nationen im Sicherheitsrat folgende gemeinsame Erklärung der Außenminister Chinas, Deutschlands, Frankreichs, Russlands, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika, mit Unterstützung des Hohen Repräsentanten der Europäischen Union:

"Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hat heute Resolution 1803 angenommen und trägt somit den anhaltenden ernsten Bedenken der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich der Verbreitungsrisiken des iranischen Nuklearprogramms Rechnung. Dies ist das dritte Mal, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen eine starke Botschaft internationaler Entschlossenheit an Iran sendet, indem er eine Sanktionsresolution zum iranischen Nuklearprogramm nach Kapitel VII Artikel 41 der Charta der Vereinten Nationen verabschiedet hat.

Wir bedauern, dass Iran die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen und vom Gouverneursrat der IAEO gestellten Forderungen nach wie vor nicht erfüllt, insbesondere indem er seine Anreicherungsaktivitäten ausweitet. Wir nehmen die Fortschritte, die bei der Umsetzung des zwischen der IAEO und Iran vereinbarten Arbeitsplans erzielt wurden zur Kenntnis, ebenso wie die ernsten Bedenken der IAEO hinsichtlich der "angeblichen Studien", die für die Beurteilung einer möglichen militärischen Dimension des iranischen Atomprogramms von entscheidender Bedeutung sind. Wir rufen Iran auf, den Forderungen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und der IAEO nachzukommen, einschließlich der Aussetzung seiner anreicherungsbezogenen und Wiederaufbereitungsaktivitäten.

Wir bleiben einer baldigen Verhandlungslösung in der iranischen Nuklearfrage verpflichtet und bekräftigen erneut unser Bekenntnis zu einem zweigleisigen Ansatz. Wir bestätigen die Vorschläge, die wir Iran im Juni 2006 unterbreitet haben, und sind bereit, sie weiterzuentwickeln. Unsere Vorschläge werden Iran und der Region substantielle Chancen auf weit reichende politische, sicherheitsbezogene und wirtschaftliche Vorteile bieten.

Wir rufen Iran dringend auf, diese Chance eines gemeinsamen Engagements mit uns allen wahrzunehmen und eine Verhandlungslösung zu finden. Wir bekräftigen, dass wir das Recht Irans anerkennen, Kernenergie für friedliche Zwecke im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus dem Nichtverbreitungsvertrag zu entwickeln, herzustellen, zu nutzen und entsprechende Forschung zu betreiben. Wir bekräftigen, dass das iranische Nuklearprogramm, sobald das Vertrauen der internationalen Gemeinschaft in seinen ausschließlich friedlichen Charakter wiederhergestellt ist, ebenso behandelt werden wird wie die Nuklearprogramme aller Nicht-Kernwaffenstaaten, die Vertragsparteien des Nichtverbreitungsvertrages sind. Wir sind weiterhin bereit, diesbezüglich über künftige Vereinbarungen, Modalitäten und Zeitpläne zu verhandeln, sobald die Bedingungen für Verhandlungen hergestellt worden sind.

Hierzu werden weitere diplomatische Bemühungen und innovative Ansätze erforderlich sein. Wir haben daher den Hohen Repräsentanten der Europäischen Union für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Dr. Javier Solana, gebeten, mit dem Sekretär des Obersten Nationalen Sicherheitsrats Irans, Herrn Dr. Said Dschalili, zusammenzutreffen und den Interessen und Bedenken beider Seiten in einer Weise Rechnung zu tragen, die geeignet ist, nach und nach die Bedingungen für den Beginn von Verhandlungen zu schaffen."