27 Februar 2008

Einigung beim Betreuungsgeld erzielt

Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundesfamilienministerin von der Leyen haben sich heute über eine Gesetzesformulierung zum Thema Betreuungsgeld geeinigt.

PE Nr.: 6/2008

In einem neuen § 16 Absatz 4 SGB VIII soll künftig geregelt werden, dass "ab 2013 für diejenigen Eltern, die ihre Kinder von ein bis drei Jahren nicht in Einrichtungen betreuen lassen wollen oder können, eine monatliche Zahlung (zum Beispiel Betreuungsgeld) eingeführt werden soll."

Durch die Einfügung des neuen Absatzes 4 in § 16 SGB VIII , der die Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie zum Gegenstand hat, bringt die Bundesregierung zum Ausdruck, neben dem Ausbau der Kindertagesbetreuung auch die herausragende Leistung der Eltern bei der Erziehung des Kindes zu würdigen.

Die konkrete Ausgestaltung soll zum Jahre 2013 geklärt werden. Der Gesetzgeber ist dabei in seiner Entscheidung frei.

Minister Steinbrück begrüßt die heutige Lösung: "Ich freue mich, dass wir gemeinsam diesen vernünftigen Kompromiss gefunden haben. Jetzt ist der Weg endlich frei für eine deutliche Verbesserung der Infrastruktur zum Wohle der Kinder in unserem Land."

"Ich freue mich, dass der Ausbau der Kinderbetreuung nun zügig voran geht. Wir haben mit großer Fairness den Kompromiss erzielt. Die Einigung zeigt, dass wir als Bundesregierung geschlossen hinter den Familien stehen", begrüßt Ursula von der Leyen die Lösung.

Die Bundesregierung will bis 2013 für jedes dritte Kind einen Platz bei einer Tagesmutter oder in einer Kindertagesstätte schaffen. Zudem wird es wie im Koalitionsausschuss vereinbart, ab 2013 einen Rechtsanspruch geben.Der Bund stellt für den Ausbau der Kinderbetreuung ab diesem Jahr vier Milliarden Euro bereit. Schon heute können die Mittel auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarungen, die der Bund mit den Ländern im vergangenen Jahr geschlossen hat, abgerufen werden.

Die Bundesregierung hat mit der Einigung heute die Vereinbarungen aus dem Koalitionsausschuss umgesetzt.