05 September 2007

Streit um das Waffengesetz

Schäubles Vorstoß (Knarren für 18-Jährige) ist zum Schuss in den Ofen geworden. Dass aber seine Machtkonkurrenten ausgerechnet solch vernünftiger Rückzieher für Rücktrittsforderungen bemühen, halte ich für falsch, denn Rücktrittsargument ist viel eher, wenn sich jemand "beratungsresistent" erweist. Da gibt es in der Person Schäubles schlimmere Sündenfälle.

SPANNEND finde ich den letzten Absatz aus dem Link www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,,OID7392562_REF1,00.html

Dort heißt es:

Waffenbesitzer verteidigen Lobbyarbeit

Das Forum Waffenrecht, ein Interessenverband der Waffenbesitzer, warf Schäuble dagegen vor, dieser habe sich populistischem Druck gebeugt. Zugleich verteidigte der Sprecher des Forums, Joachim Streitberger, die Lobbyarbeit seines Verbandes. "Nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit können wir in einer Gesellschaft, in der der Umgang mit der Waffe tabuisiert ist, ohne Vorurteile über die Waffengesetzgebung sprechen", sagte Streitberger. Er betonte, sein Verband habe eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und werde auch weiter hinter den Kulissen daran arbeiten, dass die Altersbegrenzung für den Waffenbesitz in Deutschland gesenkt werde.

Dass im Dunkeln gut Munkeln ist, galt schon immer und besonders für die Waffenlobby. Joachim Streitberger schwatzt dummes Zeug, denn die Gesellschaft "tabuisiert" keineswegs den Umgang mit Waffen, sondern wünscht in ihrer übergroßen Mehrheit den Waffenbesitz und die Verwendung auf das erforderliche Maß reduziert, vor allem auf Polizei und Militär.

Meine Forderungen gegen die Waffenhudelei in Privathand sehen wie folgt aus:

1. Das Waffensammeln braucht nicht verboten zu werden, aber solche Waffen müssten staatlich zertifiziert unbrauchbar gemacht und der Besitz kostenpflichtig zentralregistriert sein. Zuzüglich einer Anzeigepflicht für Fälle von Verlust und Veräußerung, plus Archivierung des (auch genetischen) Fingerabdrucks.

2. Der Waffenbesitz von Sportschützen sollte hinsichtlich Besitzverhältnisse und Personenmerkmale ebenfalls zentralregistrierungspflichtig sein. Die Waffenführung sollte auf die Sportstätten samt dem Verkehr zwischen diesen beschränkt werden. Dazu braucht es ein Vorab-Fahrtenbuch per Internet an ein zentrale Online-Register.

3. Sonderregelungen für Personen- und Sachschützer, für Geldtransporteure, die jedoch staatlich ausgebildet und examiniert werden müssten.

Grüße von Sven
- game over -

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