10 August 2007

BUND kritisiert mangelhaften Hochwasserschutz

Pressemitteilung des BUND vom 10. August 2007

Fünf Jahre nach Flutkatastrophe in Tschechien und Deutschland – Hochwasserschutz mangelhaft

Berlin: Fünf Jahre nach der Jahrhundertflut an Moldau, Elbe und Donau hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) den Anrainern eine schleppende Umsetzung der Hochwasserschutzgesetze und der entsprechenden Schutzpläne vorgeworfen. Die betroffenen Bundesländer hätten zwar insgesamt rund acht Milliarden Euro Schadens- und Aufbauhilfen bekommen. Damit sei jedoch vor allem die Infrastruktur in den Risikogebieten wiederhergestellt worden. Hunderte Millionen Euro seien außerdem für Deichverstärkungen, Polder, Rückhaltebecken und Uferbefestigungen ausgegeben worden. Der Schwerpunkt beim Hochwasserschutz habe damit auf rein technischen Maßnahmen gelegen. Vor allem mangelnder politischer Wille und der Druck der Bau- und Agrarlobby sei dafür verantwortlich, dass zuwenig zur Vorbeugung vor Überflutungen und für den ökologischen Hochwasserschutz getan worden sei. Als Fehler erweisen könne sich der Wiederaufbau von Gebäuden und Verkehrseinrichtungen an den gleichen Stellen, die 2002 überflutet worden waren. Künftig stärker berücksichtigt werden müsse zudem der Klimawandel, hier fehlten geeignete Strategien zur Anpassung an die zu erwartenden extremen Hoch- und Niedrigwasserstände der Flüsse. Gerhard Timm, Bundesgeschäftsführer des BUND: „Den Flüssen mehr Raum geben – das war erklärte Absicht von Bundes- und Länderregierungen, als deren Spitzenpolitiker in Gummistiefeln vor den geborstenen Deichen standen. Die Deiche wurden zwar erhöht, die Flüsse erhielten aber nur marginal zusätzlichen Raum, in den ein nächstes Hochwasser ausweichen kann. Vier Fünftel der ursprünglichen Überschwemmungsfläche haben wir den Flüssen genommen, jetzt bekommen sie nicht einmal ein Hundertstel zurück.“ Vor allem die Bundesländer hätten das von der Schröder-Regierung verabschiedete Hochwasserschutzgesetz bereits im Entwurfsstadium weitgehend zerpflückt. Ein generelles Bauverbot in Flussauen sei ebenso verhindert worden wie stärkere Restriktionen bei der landwirtschaftlichen Nutzung potentieller Überschwemmungsflächen. Zudem lasse die Umsetzung des Gesetzes zu wünschen übrig. Beispielsweise sei der flussnahe Grünlandumbruch erleichtert worden. Vorbeugender Hochwasserschutz dürfe sich nicht wie an der Donau darin erschöpfen, Deiche zu erhöhen oder wie an der Elbe den Fluss weiter einzuengen. Damit steige sogar die Gefahr stärkerer Flutwellen am Unterlauf, wie sich bereits im vergangenen Jahr an der Elbe gezeigt habe. Kontraproduktiv sei auch die Planung von Donau-Staustufen in Bayern, weiterer Elbe-Staustufen in Tschechien sowie eines Saale-Seitenkanals in Sachsen-Anhalt. In allen Fällen drohe die Zerstörung wertvoller naturnaher Flussräume. Der geplante Saale-Kanal erhöhe zudem die Wahrscheinlichkeit einer Kanalisierung der Elbe.